- Im Sommer 2024 wurden im Kanton Solothurn einzelne Japankäfer gefunden. Nun hat sich die Situation verschlimmert.
- Der Kanton Solothurn und der Nachbarkanton Aargau verhängen Massnahmen für die befallenen Gebiete und jene in der Nähe.
- Vier Solothurner Gemeindegebiete befinden sich in der Nähe des Befallsherds, besonders Boningen SO.
- 15 Solothurner und 6 Aargauer Gemeinden sind ausserdem einer Pufferzone zugewiesen, in der Massnahmen eingehalten werden müssen.
Der Japankäfer ist ein invasiver Schädling, der seit 2023 vereinzelt in der Deutschschweiz auftritt. Er kann an über 400 Wirtspflanzen grosse Schäden verursachen. Er frisst Mais, Obstbäume, Beeren und Reben an. Aber auch Bäume, Zierpflanzen und Rasenflächen werden gefressen. Das Schadenspotenzial in der Schweiz wird auf mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr geschätzt.

2024 wurden im Gebiet der Solothurner A1-Autobahnraststätte Gunzgen Süd (Gemeinde Kappel SO) einzelne Japankäfer gefunden. Nun gibt es eine erste Population, die die Behörden zum Handeln veranlasst. Die Kantone Aargau und Solothurn haben entsprechende Verfügungen in ihren Amtsblättern publiziert. Es gibt darin Vorschriften für die befallenen Regionen und sogenannte Pufferzonen in der Nähe des Befalls.
Die neusten Massnahmen im Mittelland sollen verhindern, dass Eier oder Larven der Käfer verschleppt und verbreitet werden. Im gesamten Gebiet wurden diesen Sommer erneut Fallen aufgestellt, um die Verbreitung der Schädlinge zu beobachten.
Befallene Gebiete: Rasen bewässern verboten
Am strengsten sind die neuen Richtlinien im «Befallsherd», dazu zählt vor allem das Gemeindegebiet von Boningen SO. Bis Ende September dürfen im befallenen Gebiet Landwirtschaftsflächen und Rasen nicht mehr bewässert werden.
Fahrzeuge, die für Arbeiten mit Erde oder das Bearbeiten eines Bodens verwendet werden, dürfen nur aus dem Gebiet herausfahren, wenn sie gereinigt worden sind. Pflanzliches Kompostmaterial darf hier nur innerhalb der Zone verwendet werden.
Pufferzonen: Pflanzen ausführen verboten
In den Gebieten rund um den Befall wurden Pufferzonen errichtet. Im Kanton Solothurn sind es Gebiete in 15 Gemeinden (Egerkingen, Fulenbach, Gunzgen, Hauenstein-Ifenthal, Hägendorf, Härkingen, Holderbank, Kappel, Neuendorf, Niederbuchsiten, Oberbuchsiten, Olten, Rickenbach, Wangen bei Olten, Wolfwil).
Im Nachbarkanton gilt in sechs Aargauer Gemeinden (Aarburg, Oftringen, Rothrist, Strengelbach, Vordemwald und Murgenthal) eine Pufferzone. Hier gilt bis Ende September ein Ausfuhrverbot für Pflanzen. Das Ausfuhrverbot umfasse auch geschnittenes frisches Pflanzenmaterial aus Hecken oder Rasen aus Privatgärten, heisst es beim Kanton Solothurn auf Anfrage von SRF.

Fein gehäckseltes Material dürfe aus der Pufferzone herausgeführt und ausserhalb gelagert werden, wenn Transport und Lagerung insektensicher, also möglichst hermetisch geschlossen, erfolgten.
Heu und Siloballen nicht betroffen
Getrocknetes Heu oder Siloballen sind gemäss Verfügung vom Verbot nicht betroffen.

Gegen die Verfügung kann Beschwerde eingereicht werden. Wer die Verfügung der Kantone nicht befolgt, muss mit einer Busse rechnen.
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