Finanzsenator Stefan Evers (CDU) geht davon aus, dass auf Berlin Nachzahlungen an Beamte in einer Größenordnung von mehr als einer Milliarde Euro zukommen. „Es gibt keinen präzisen Betrag“, sagte Evers im Abgeordnetenhaus. „1,2 Milliarden Euro wäre das, was ich kraft heutiger Schätzungen prognostizieren könnte.“
Dabei würden nur die Beamten eine Nachzahlung bekommen, die gegen ihre Besoldung in den Jahren 2008 bis 2020 Widerspruch eingelegt hatten. Im April hatte die Finanzverwaltung zunächst eine Größenordnung von rund 500 Millionen Euro genannt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte Mitte September 2025 entschieden, dass das Land Berlin Beamte zum Teil jahrelang zu schlecht bezahlt hat. Die entsprechenden Regelungen im Besoldungsrecht waren von 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Land muss bis zum 31. März 2027 eine Neuregelung schaffen.
Weitere Gerichtsentscheidungen hinzugekommen
„Ein Urteil, das uns in seiner Tragweite und auch in seiner vollständigen Neuausrichtung der Grundsätze der Beamtenbesoldung alle miteinander überrascht hat“, so der Finanzsenator. „Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtsprechungen erlebt, die auch zur Frage der Reichweite von Widersprüchen noch neue Strahlkraft entfaltet hat.“
Evers sagte, die Finanzverwaltung habe sofort begonnen, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen, um innerhalb der gesetzlichen Frist bis zum März kommenden Jahres eine Beschlussfassung des Landesparlaments zu ermöglichen. „Das ist zwingend erforderlich, um den Urteilen der Rechtsprechung Rechnung zu tragen.“
Evers sagte, die verfassungsgemäße Besoldung für die Bezugsjahre zu errechnen und das auf die einzelnen Besoldungsgruppen herunterzubrechen, sei eine ausgesprochen komplexe Aufgabe. Die Finanzverwaltung habe in den vergangenen Monaten einen Entwurf erarbeitet, der sich in der politischen Abstimmung befinde. Im Plenum des Landesparlaments wurde bisher noch nicht darüber beraten.
Das Ziel ist ein sogenanntes Besoldungsreparaturgesetz, das im Abgeordnetenhaus beschlossen werden muss und das die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung für die Jahre 2008 bis 2020 umsetzt.
„Jetzt geht es um die Frage des politischen Ermessens, des politischen Gestaltungsspielraums, und das zu beantworten ist tatsächlich nicht Aufgabe der Verwaltung allein, dafür ist die Tragweite schlicht zu groß“, sagte Evers.
GdP-Landeschef spricht von „Taschenspielertricks“
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat bereits angekündigt, den Druck auf den Senat erhöhen zu wollen – auch mit einer Demonstration vor dem Abgeordnetenhaus am Nachmittag. GdP-Landeschef Stephan Weh warnte mit Blick auf den Gesetzentwurf vor „Taschenspielertricks“. „Es geht hier nicht um Geschenke und wir sind auch nicht auf dem Jahrmarkt. Wir leben in einer Demokratie, in der das Beamtentum und eine amtsangemessene Alimentation in unserer Verfassung stehen.“
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