Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will bei Vereinen mehr Steuern kassieren. Statt eines Freibetrags ‌von 5000 Euro soll es ab 2027 nur noch eine Freigrenze von 1000 Euro geben, wie es in einem Referentenentwurf mit dem Arbeitstitel „Einkommensteuerreformgesetz 2027“ aus seinem Ministerium heißt. Der Entwurf liegt WELT AM SONNTAG vor. Demnach soll es eine „Änderung des Freibetrags für steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen“ geben. Die Änderung soll Bund, Ländern und Kommunen zusammen jährlich 45 Millionen Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen bringen.

Bei der Union stoßen die Pläne auf Unverständnis. „Ich frage mich, ob wir uns für jährliche Mehreinnahmen von 45 Millionen Euro den erwartbaren Ärger mit den Vereinen wirklich einhandeln wollen. Das wäre ein fatales Signal, hat diese Regierung sich doch eigentlich vorgenommen, das Ehrenamt zu stärken“, sagte Fritz Güntzler, finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, gegenüber WELT AM SONNTAG.

Grundsätzlich zeigte sich der CDU-Politiker irritiert, dass in dem Referentenentwurf geplante Änderungen und Streichungen stehen, die nicht Teil der Einigung des Koalitionsausschusses Anfang Juli waren. „Wesentliche Inhalte des Referentenentwurfs sind nicht durch den Koalitionsausschuss gedeckt“, sagte Güntzler. Dazu zählt er auch die Streichung des Freibetrags für Belegschaftsrabatte und für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Auch der Sonderausgabenabzug für sonstige Vorsorgeaufwendungen soll künftig wegfallen. Insgesamt erhofft sich das Finanzministerium durch diese zusätzlichen Punkte allein für den Bund Mehreinnahmen von mehr als 260 Millionen Euro im Jahr, inklusive Länder und Kommunen von gut 600 Millionen Euro.

Die Neuregelung des Vereinsfreibetrags zielt nicht auf die rein gemeinnützige Vereinsarbeit ab, sondern auf solche Vereine, die auch wirtschaftliche Interessen verfolgen. Bisher bleiben die ersten 5000 Euro Einkommen immer steuerfrei, selbst wenn es sich um hohe Gewinne handelt. Künftig bleibt ein Einkommen bis 1000 Euro steuerfrei. Höhere Einkommen sind voll steuerpflichtig. „Die Umstellung auf eine Freigrenze von 1000 Euro beschränkt den Entlastungs- und Vereinfachungszweck auf echte Kleinstfälle und stärkt die Gleichmäßigkeit der Besteuerung gegenüber anderen steuerpflichtigen Körperschaften“, heißt es in dem Entwurf.

Bereits bekannte Änderungen sind: Der Handwerkerbonus soll gekürzt, die pauschale Steuer bei Mini-Jobs von zwei auf fünf Prozent erhöht werden. Zudem wird es einen neuen Reichensteuersatz von 47 Prozent geben. Zur Entlastung soll der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1230 Euro auf 1430 Euro im Jahr erhöht werden. Auch Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen, das Kindergeld geht in zwei Schritten von 259 Euro auf 272 Euro nach oben.

Dieser Artikel wurde für das Wirtschaftskompetenzcenter von WELT und „Business Insider Deutschland“ erstellt.

Karsten Seibel ist Wirtschaftsredakteur in Berlin. Er berichtet unter anderem über Haushalts- und Steuerpolitik.

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