In der Diskussion um die „Rente mit 63“ fordert der Wirtschaftsweise Martin Werding von der Regierung, die Reform gänzlich umzusetzen. „Meine Sorge ist, dass die Politik das gesamte Rentenpaket aufschnürt, wenn sie einen Baustein rausnimmt. Dann werden die Reformpläne wie Dominosteine fallen, und der Kanzler kann die große Reform begraben“, sagte Werding der „Rheinischen Post“. Kanzler Friedrich Merz (CDU) müsse verhindern, dass die Rentenreform in der Sommerpause zerredet werde. „Die Zeit drängt: Wenn wir nichts tun, steigen die Sozialabgaben von heute 42,3 auf 50 Prozent im Jahr 2040 und 54 Prozent im Jahr 2050.“
Ein Vorschlag der Rentenkommission sieht ein Ende des abschlagsfreien Renteneintritts für langjährig Versicherte ab 45 Versicherungsjahren vor. Das Modell ist als „Rente mit 63“ bekannt, inzwischen gilt aber, dass ein Ausstieg aus dem Beruf nach 45 Beitragsjahren mit 64,5 Jahren möglich ist.
Werding verteidigte die Streichung der abschlagsfreien „Rente mit 63“: „Die Rente nach 45 Beitragsjahren kommt nicht etwa Menschen mit gesundheitlichen Problemen zugute, sondern Menschen, die überdurchschnittlich gesund sind und überdurchschnittlich hohe Renten haben. Arbeitgeber, die diese weiterbeschäftigen wollen, haben gegen eine solche Rente ohne Abschläge kaum eine Chance.“
Die Behauptung, der Osten sei stärker auf die gesetzliche Rente angewiesen ist, nannte Werding falsch: „Paare im Osten haben im Schnitt monatlich 3174 Euro als Alterseinkommen, im Westen 3795 Euro“, rechnete er vor. „Die Differenz verringert sich aber, wenn man Kaufkraftunterschiede berücksichtigt.“ Im Osten hätten 21 Prozent der Beschäftigten keine weitere Absicherung neben der Rente, im Westen seien es mit 18 Prozent fast genauso viele. Die drei ostdeutschen CDU-Regierungschefs Mario Voigt, Michael Kretschmer und Sven Schulze hatten gefordert, die „Rente mit 63“ nicht abzuschaffen, und auf besondere Berufsbiografien in Ostdeutschland hingewiesen.
Thüringens Ministerpräsident Voigt bekräftigte seine Forderung nach Korrekturen an dem Konzept, verwies aber ebenfalls auf die Möglichkeit von Härtefall- und Übergangslösungen. Im Gespräch mit dem „Stern“ räumte er ein, dass die aktuelle Frührente nach 45 Beitragsjahren nicht immer zielgenau wirke und Mitnahmeeffekte entstanden seien. „Deshalb schlagen wir vor, über Übergangsregelungen, Härtefalllösungen und eine stärkere Zielgenauigkeit zu sprechen.“
Auch Unionsfraktionschef Thorsten Frei sieht die Notwendigkeit einer sozialen Abfederung, wenngleich er auf der Abschaffung der „Rente mit 63“ beharrt. „Eine Härtefallregelung bei der Abschaffung der ‚Rente mit 63’ ist in jedem Fall angezeigt“, sagte der CDU-Politiker der Funke Mediengruppe. „Und auch über eine Übergangsregelung wird man reden.“
Beides ist im Konzept der von der Bundesregierung eingesetzten Alterssicherungskommission bereits vorgesehen. Die Experten schlagen eine Härtefallregelung für Versicherte vor, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können. Außerdem verweisen sie darauf, dass es Vertrauensschutz für Menschen geben muss, die kurz vor dem Ruhestand stehen.
Werding fordert Abschaffung der Witwenrente
Wirtschaftsweise Werding forderte unterdessen zusätzlich zu den bisherigen Reformplänen eine Abschaffung der Witwenrente. „Die Witwenrente ist nicht mehr zeitgemäß, heute können Frauen selbst vorsorgen“, sagte er. „Die Witwenrente kostet die deutsche Rentenkasse fast 50 Milliarden Euro im Jahr, ein Achtel der Gesamtausgaben.“
Die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren ist laut Martin Werding, Wirtschaftsweiser und Professor für Sozialpolitik, notwendig, um das Rentensystem zukunftsfest zu machen.Ersetzt werden könnte die Witwenrente durch ein „Rentensplitting“, schlug der Professor für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen der Ruhr-Universität Bochum vor, der Mitglied der von der Bundesregierung eingesetzten Rentenkommission war. „Danach teilen sich die Partner alle in der gemeinsamen Zeit erworbenen Rentenpunkte auf.“
Werding plädierte auch dafür, die sogenannte Mütterrente III zurückzunehmen und dadurch den Bundeshaushalt um fünf Milliarden Euro zu entlasten. Zudem müssten die Abschläge auf die Frührente steigen. Verbeamtungen sollten reduziert und „Reformen der gesetzlichen Rente wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen“ werden.
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