Die Deutsche Rentenversicherung hat Berichte über millionenfach falsch berechnete Pflegebeiträge für Rentner zurückgewiesen. Die Berechnung sei korrekt und entspreche den Vorgaben der entsprechenden Verordnung, sagte eine Sprecherin der Rentenversicherung der Nachrichtenagentur dpa.

Die „Bild“-Zeitung hatte zuvor berichtet, dass Beiträge nicht richtig berechnet worden und 22 Millionen Rentenbescheide deshalb falsch seien.

Um einen Rechenfehler habe es sich dabei aber nicht gehandelt. Die Sprecherin der Rentenversicherung sagte: „Es liegt kein Rechenfehler vor. Die 22 Millionen Bescheide sind korrekt.“

Beitragssatz zu Pflegeversicherung stieg

Es geht bei den Rentnern um die pauschale Nachzahlung der bereits seit Jahresbeginn erhöhten Pflegebeiträge. Zum 1. Januar stieg der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte von 3,4 auf 3,6 Prozent. Mit der Juli-Auszahlung sollte der erhöhte Pflegebeitrag einmalig von der Rente abgezogen werden.

Der Beschluss im Dezember 2024 sei für die Rentenversicherung nicht kurzfristig umsetzbar gewesen, sagte die Sprecherin. Deshalb habe die Regierung in der Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 eine Pauschallösung vorgesehen.

Differenz rückwirkend erhoben

So sollten die erhöhten Beiträge für Rentner aus dem ersten halben Jahr rückwirkend im Juli nach der Rentenerhöhung mit einem einmalig um 1,2 Punkte auf 4,8 Prozent erhöhten Satz beglichen werden. Ab August gelten auch für sie wieder 3,6 Prozent Beitragssatz. Der einmalige Pauschalbetrag zur Pflegeversicherung im Juli wurde aber auf Grundlage der nun erhöhten Rente berechnet, obwohl Ruheständler in den Monaten zuvor noch weniger Rente ausgezahlt bekamen.

Kritik wurde – unter anderem von der Linken – schon im Juni daran geübt, dass der einmalig erhöhte Satz auf die mit der Rentenerhöhung um 3,74 Prozent angehobenen Zahlbeträge angewendet wird – obwohl die Pflegebeiträge im ersten Halbjahr auf niedrigere Renten fällig geworden wären.

Gegenüber WELT erklärt die Sprecherin: „Da alle Rentnerinnen und Rentner in Deutschland im Juli zugleich eine Erhöhung ihrer Renten um 3,74 Prozent erhalten haben, kann sich daraus eine geringe Abweichung ergeben.“ Bei einer monatlichen Rente von 1000 Euro wären dies einmalig für alle betroffenen Monate 0,45 Euro. „Ab August 2025 werden die Beiträge zur Pflegeversicherung aus Renten dann fortlaufend – mit dem allgemeinen Beitragssatz von 3,6 Prozent – ohne den zusätzlichen Beitragssatz von 1,2 Prozent erhoben.“

Die „Bild“ rechnet vor, dass bei einer Rente von 2547,80 Euro eine Differenz von 1,10 Euro. Die Zeitung kritisierte jedoch: „Der Staat hat seine Rentendaten nicht im Griff.“

Steuerzahlerbund: Unfair gegenüber Rentnern

Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler, kritisiert bei „Bild“: „Gegenüber den Rentnerinnen und Rentnern ist das nicht fair! Das zuständige Sozialministerium und die Rentenversicherung wären gut beraten, die zu viel gezahlten Pflegebeiträge wieder zu erstatten.“

Die Sprecherin der Rentenversicherung hält dagegen: „Die Deutsche Rentenversicherung hat die Bescheide genau so berechnet, wie sie in der Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 vorgesehen ist, nämlich auf Grundlage der erhöhten Rentenzahlbeträge im Juli.“

In der Verordnung vom 30. Dezember 2024 heißt es, dass die „Monate Januar bis Juni 2025 in der Weise abgegolten werden, dass der Beitrag im Monat Juli 2025 einmalig 4,8 Prozent der im Juli 2025 beitragspflichtigen Rente des Rentenbeziehers beziehungsweise der Rentenbezieherin beträgt“.

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