Das Landgericht Braunschweig hat das Strafverfahren zur VW-Dieselaffäre gegen Ex-Konzernchef Martin Winterkorn wegen seiner andauernden Erkrankung vorläufig eingestellt. Die 16. Strafkammer sieht in der Erkrankung und der daraus folgenden Verhandlungsunfähigkeit ein „vorübergehendes Hindernis“. Damit ist offen, ob das Verfahren gegen den früheren Topmanager überhaupt beendet werden kann.

Die Wirtschaftskammer werde weiterhin fortlaufend mit einem Sachverständigen prüfen, ob Winterkorn wieder verhandlungsfähig sei, teilte das Landgericht mit. Sollte dieser Fall eintreten, werde das Verfahren gegen den mittlerweile 78-Jährigen fortgesetzt.

Der VW-Skandal flog im September 2015 auf, als die US-Umweltbehörde EPA über Manipulationen bei Abgastests von Dieselautos informierte. Kurz zuvor hatte VW falsche Testergebnisse eingeräumt. Wenige Tage später trat Winterkorn zurück, und der Autobauer schlitterte in eine der größten Krisen der Unternehmensgeschichte.

Dem früheren Chef werden im Zusammenhang mit dem Abgasskandal gewerbs- und bandenmäßiger Betrug, uneidliche Falschaussage sowie Marktmanipulation vorgeworfen. Winterkorn war von 2007 bis 2015 VW-Chef.

2024 startete der Prozess gegen ihn. Dabei widersprach der Angeklagte den Vorwürfen gegen sich und sah seine erfolgreiche Karriere durch die Dieselaffäre beschädigt. Ein Unfall Winterkorns unterbrach den Prozess nach nur wenigen Tagen.

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