Knapp drei Jahre nach ihrer Ausreise aus dem Iran ist die Skirennläuferin Atefeh Ahmadi einen ungewöhnlichen Schritt gegangen: Sie ist zurückgekehrt in ihre Heimat. Auf Instagram bestätigte die 24-Jährige ihre Entscheidung.
„Gewiss ist mein Land, meine Erde, meine Heimat der sicherste Ort der Welt für mich“, schrieb sie. „Mit der Unterstützung und der Hilfe des obersten Führers bin ich in den warmen Kreis meiner Familie zurückgekehrt.“ Mit dem obersten Führer im Iran ist Staatsoberhaupt Ajatollah Ali Chamenei gemeint. Der 86-Jährige hat in allen politischen und strategischen Belangen des Landes das letzte Wort.
Angesichts ihrer Geschichte und der möglichen Konsequenzen ist es eine Entscheidung, die Fragen aufwirft – schließlich war Ahmadi einst aus dem Iran geflüchtet.
In der Regel ein politisches und juristisches Risiko
Fast drei Jahre ist es mittlerweile her, dass die Skirennläuferin Asyl in Deutschland beantragt hatte. Ende 2023 wurde Ahmadi dann als erste Wintersportlerin in das olympische Stipendienprogramm für Flüchtlingssportler aufgenommen und hätte damit eine Chance auf einen Start bei den Spielen von Mailand und Cortina im Februar 2026.
Denn aus den Teilnehmern dieses Programm stellt das IOC seit 2016 ein Team zusammen, das unter der olympischen Flagge auf der größten Bühne des Sports antreten darf und bei der Eröffnungsfeier an zweiter Stelle hinter Griechenland ins Stadion einläuft. Ausgewählt werden die Athletinnen und Athleten sowohl wegen ihrer sportlichen Leistungen als auch im Hinblick auf eine gleichmäßige Verteilung von Frauen und Männern, über die Sportarten hinweg und bei den Herkunftsländern.
Bei den Olympischen Winterspielen 2022 in Peking war Ahmadi unter iranischer Flagge angetreten. Die Gründe für ihre Rückkehr, die auch den Verlust ihres Geflüchtetenstatus einschließen würde, blieben zunächst unklar.
Geflüchtete, die in ihre Heimat Iran zurückkehren, gehen damit in der Regel politische und juristische Risiken ein. Auch iranische Staatsmedien berichteten darüber, dass sich Ahmadi nun wieder im Iran aufhalte.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke