Nichts ist so gut gehütet beim FC Bayern wie die Verträge der Stars. Sie lagern in einem Safe an der Säbener Straße. Das Deckblatt jedes Kontrakts ziert im linken oberen Eck das FCB-Emblem, im rechten ist farbig das DFL-Logo gedruckt. Darunter steht in gefetteten Buchstaben: „VERTRAG zwischen der Kapitalgesellschaft FC Bayern München AG, Säbener Straße 51 – 57, 81547 München, gesetzlich vertreten durch den Vorstand, nachfolgend ‚Club‘, und …“ – an dieser Stelle folgt der Name, nachfolgend „Spieler“ genannt, samt Nationalität und Anschrift.

Auf die Verlängerung des Arbeitsvertrags bis 2029 von Vincent Kompany stießen die Bayern-Bosse mit ihrem Chef-Coach nach der Unterschrift am Dienstag vergangener Woche im zweiten Stock der Geschäftsstelle mit Champagner an. So gut wie einig waren sich die Parteien dabei bereits am Sonntag zuvor gewesen, nun wurde die gemeinsame Zukunft besiegelt.

Kompany durfte stolz sein, als erster Trainer seit Hansi Flick vor fünfeinhalb Jahren einen neuen Vertrag vom Rekordmeister vorgelegt bekommen zu haben. Die Bayern-Bosse freuten sich, gegen das Werben von interessierten Vereinen wie Kompanys Ex-Klub Manchester City für die Zukunft abgesichert zu sein. Denn: Kompanys neuer Vertrag enthält keine Ausstiegsklausel. Dafür ist eine lukrative Erfolgsprämie verankert.

Nach Informationen von „Sport Bild“ soll der Kontrakt von Kompany angeblich eine Champions-League-Klausel enthalten. Diese soll für den Sieg in der Königsklasse dem Trainer eine Bonuszahlung von einer Million Euro garantieren.

Erfolgsprämien sind auch in den Arbeitsverträgen der Spieler verankert. Deren Inhaltsverzeichnis ist nach dem Alphabet gegliedert und beginnt stets mit Teil A „Grundlagen der Zusammenarbeit“. Interessant wird es bei Punkt A3, der die Anlagen zum Arbeitsvertrag auflistet. Hier sind unter anderem die Leistungsprämien der Profis festgelegt, die individuell verhandelt werden.

So soll Star-Einkauf Luis Díaz in seinem Vertrag angeblich zweierlei Parameter haben: das „Team Bonus payment“ sowie „Individual Bonus payment“. Beim zweiten Punkt sollen im Vertrag des Kolumbianers je 250.000 Euro Bonus als Top-Scorer in Bundesliga sowie in der Champions League festgelegt worden sein.

Für ausländische Spieler gibt es zudem den „Deutsch-Passus“ in der Anlage „Deutsch-Unterricht“. Darin heißt es: Sofern erforderlich erhält der Spieler regelmäßig Deutsch-Unterricht. Der Unterricht ist verpflichtend und notwendig für die Integration des Spielers. Spieler, die den Unterricht ohne Angabe eines wichtigen Grundes absagen, müssen die Kosten für die abgesagten Unterrichtsstunden selbst tragen.

Besondere Klauseln bei Kane und Musiala

Früher galten Ausstiegsklauseln beim FC Bayern als ausgeschlossen. Im Laufe der Jahre wurde diese Regel aber immer weiter aufgeweicht. Inzwischen haben sie sich Superstars wie Harry Kane oder auch Jamal Musiala fest zusichern lassen. So soll Kane im Sommer 2026 für rund 65 Millionen Euro gehen können, falls er davon bis Ende Januar Gebrauch macht. Musialas Vertrag bis 2030 soll eine Ausstiegsklausel beinhalten, die bei 175 Millionen Euro liegen soll und bis auf 100 Millionen Euro im Sommer 2029 absinkt.

Aktuell interessant ist vor allem die Ausstiegsklausel von Minjae Kim, da dessen Zukunft beim FC Bayern weiter ungewiss ist. „Sport Bild“ hatte bereits enthüllt, dass die Höhe der Exit-Regelung bei 100 Millionen liegt. Nun soll diese im kommenden Sommer auf 70 Millionen Euro absinken. Die italienischen Topklubs Inter sowie AC Mailand und Juventus Turin sind an einer Verpflichtung des Südkoreaners interessiert. Allerdings wird Kims Wert bei „transfermarkt.de“ aktuell nur auf 32 Millionen Euro geschätzt. Die Bayern hatten für den Verteidiger einst 42 Millionen Euro an Neapel bezahlt.

Nicht mehr greifen wird die Ausstiegsklausel von Dayot Upamecano, die bei 120 Millionen Euro gelegen haben soll. Der Verteidiger ist im Sommer ablösefrei. Bayern ist mit seinen Beratern in Gesprächen über eine Verlängerung. Finanziell gibt es bisher keine Einigung. Upamecano soll angeblich mit seinem aktuellen Vertrag bereits bis zu 16 Millionen Euro verdienen.

Knackpunkt der Gespräche sollen Handgeldforderungen, die sogenannte „Signing Fee“, sein. Sein Abwehrkollege Alphonso Davies soll für seine Unterschrift angeblich zusätzlich eine Summe von geschätzten 17 Millionen Euro kassiert haben. Eine Summe dieser Höhe würde Bayern wohl nur ungern erneut zahlen.

Transferpläne um Nico Schlotterbeck?

Nach Informationen von „Sport Bild“ soll auch Michael Olise bei seiner Unterschrift 2024 in München angeblich eine „Signing Fee“ von geschätzten zehn Millionen Euro kassiert haben. Aufgrund einer Ausstiegsklausel in seinem Vertrag bei Crystal Palace war der Franzose für eine Summe, die mit Bonuszahlungen auf 59 Millionen Euro ansteigen kann, zu haben gewesen. Heute wird der Wert von Olise auf 130 Millionen Euro taxiert.

Bei Upamecano hoffen die Bayern-Bosse nun auf den „Kompany-Effekt“. Der Verteidiger hat sich unter dem Belgier sehr gut weiterentwickelt, fühlt sich unter dem Trainer extrem wohl. Intern in der Chefetage setzt man darauf, dass der Abwehrmann für eine weitere Zusammenarbeit mit Kompany zu finanziellen Zugeständnissen bereit sein könnte. Eine Einigung gibt es weiter nicht.

Dem Aufsichtsrat sollen noch keine konkreten Zahlen von den Sportbossen Max Eberl und Christoph Freund zu Upamecano präsentiert worden sein. Das gilt auch für etwaige Transferpläne um Nico Schlotterbeck, der beim BVB noch bis 2027 unter Vertrag steht. So lange bei Upamecano keine Entscheidung gefallen ist, wird es auch keine konkreten Transfer-Maßnahmen für eine Verpflichtung des Dortmunders geben.

Anders liegt der Fall bei Marc Guehi. Der englische Verteidiger und Kapitän von Crystal Palace ist im Sommer ablösefrei auf dem Markt. Daher muss sich Bayern bereits jetzt mit dem Spielführer des Premier-­League-Klubs beschäftigen. Sportdirektor Freund soll sich bereits bei Landsmann und Crystal-Coach Oliver Glasner konkreter nach Guehi erkundigt haben.

Wer beim FC Bayern unterschreibt, muss sich ein paar Regeln unterwerfen, die ebenfalls genauestens im Arbeitspapier festgehalten werden.

So heißt es beispielsweise unter Paragraf „D“ in Punkt 1, dass Spieler ihren Lebensmittelpunkt für die Dauer des Spielervertrags im näheren Umkreis zu den Trainingseinrichtungen des Klubs einzurichten haben. Auch unter „D“ geregelt ist ein Verbot von Sportwetten. Die Spieler haben es zu unterlassen, auf Spielereignisse, Spielergebnisse, Tabellenplatzierungen oder sonstige Daten der Spiele und Wettbewerbe zu wetten, an denen der FC Bayern teilnimmt.

Wichtig auch für alle Bayern-Stars, die gerne viral gehen: Es gibt auch „Social Media“-Regeln für die Nutzung von TikTok, Snapchat, Facebook, X, Instagram, YouTube und Twitch. Vor Stellungnahmen oder Kommentaren auf diesen Plattformen zum Spiel- oder Trainingsbetrieb ist die Zustimmung des Klubs einzuholen.

Für Verstöße gibt es drei gestaffelte Vertragsstrafen: von Verweis über Ausschluss von Klubveranstaltungen bis hin zu einer Geldstrafe.

Der Artikel wurde für das Sport-Kompetenzcenter (WELT, „BILD“, „SPORT BILD“) erstellt und zuerst in der „SPORT BILD“ veröffentlicht.

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