In Frankreich sind die Geschlechtstests nicht erlaubt, die für die Teilnahme an der Box-WM jedoch verpflichtend sind. Die französischen Boxerinnen wollen die Tests deshalb im Gastgeberland England machen - und werden anscheinend vom Labor hängen gelassen.
Weil die Ergebnisse ihrer Geschlechtstests nicht rechtzeitig vorlagen, dürfen fünf französische Boxerinnen nicht an der WM in England teilnehmen. Das habe man "mit Verblüffung und Empörung" erfahren, teilte der französische Box-Verband mit. Die Box-Titelkämpfe finden noch bis zum 14. September in Liverpool statt.
Nach französischem Recht seien die Geschlechtstests nicht erlaubt, heißt es in der Mitteilung. Daher konnten sie in Frankreich nicht vor der WM durchgeführt werden. Der Weltboxverband World Boxing, der die obligatorischen Tests kürzlich eingeführt hatte, sei von Anfang an über diese Situation informiert gewesen und habe die betroffenen Athletinnen an ein Labor in Leeds verwiesen, zwei Stunden von Liverpool entfernt.
"Der internationale Verband hatte uns ausdrücklich zugesichert, dass wir, wenn wir die genannten Tests am Montag durchführen lassen, die Ergebnisse innerhalb von 24 Stunden erhalten würden und sie somit rechtzeitig zur Registrierung unserer Boxerinnen vorlegen könnten", schrieb der französische Verband. Doch trotz der Zusicherungen sei das Labor nicht in der Lage gewesen, die Ergebnisse der Untersuchungen rechtzeitig zu liefern. Auch Boxerinnen anderer Delegationen seien deswegen ausgeschlossen worden.
Die französische Sportministerin Marie Barsacq bezeichnete den Vorfall als "inakzeptabel", wie die französische Nachrichtenagentur AFP berichtete.
Der Verband World Boxing hatte die Geschlechtstests in der Frauen-Kategorie für die WM eingeführt als Reaktion auf die Debatte um Imane Khelif aus Algerien und Lin Yu-ting aus Taiwan bei den Sommerspielen in Paris. Demnach müssen sich erwachsene Sportlerinnen einem PCR-Test oder gleichwertigen genetischen Screening-Test unterziehen, um ihr Geschlecht bei der Geburt festzustellen. Khelif legte beim Internationalen Sportgerichtshof (Cas) Berufung gegen die Entscheidung des Weltboxverbands ein, die ihr die Teilnahme an bevorstehenden Veranstaltungen ohne vorherigen Gentest untersagt.
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