Essens Kelsey Owusu tritt BVB-Profi Couto mit offener Sohle in Kniehöhe. Die Beteiligten sind sich einig: Dafür hätte es die Rote Karte geben müssen. Doch eine Korrektur war nicht möglich. Der DFB teilt nun mit, wieso das so ist.
Die offensichtlichste Fehlentscheidung gab es ganz zum Ende eines langen DFB-Pokal-Wochenendes. Bei dem heftigen Foul von Kelsey Owusu - ein Einsteigen mit offener Sohle und fast auf Kniehöhe - waren sich die Beteiligten von Rot-Weiss Essen und Borussia Dortmund einig: Das war eine Rote Karte.
Schiedsrichter Frank Willenborg hatte die Szene in der Nachspielzeit anders bewertet und dem Essener Fußballprofi nur die Gelbe Karte gegeben. "Ich muss ganz ehrlich sagen: So geht man nicht hin. Ich will ihm keine Absicht unterstellen, aber das ist fahrlässig, das ist grob fahrlässig. Eigentlich ist das ein Anschlag", sagte Dortmunds Trainer Niko Kovač in der ARD über das heftige Einsteigen. Couto wurde danach mit einer Trage vom Rasen gebracht.
Kaum Kapazitäten für VAR
Was in der Bundesliga und 2. Bundesliga sofort zu einer Korrektur per Videobeweis geführt hätte, ist im Anfangsstadium des DFB-Pokals schlicht nicht möglich. Denn: In Runde eins und zwei ist der Video Assistant Referee (VAR) weiterhin nicht vorgesehen.
Der DFB begründet dies "vornehmlich" mit "Kapazitätsgründen", wie ein Sprecher des Verbandes auf Anfrage erklärte. "Zu Beginn sind viele kleine und unterklassige Vereine im Wettbewerb vertreten. Dort in sämtlichen Stadien den VAR zu installieren, was in Form von mobilen Vans vor den Stadien geschehen müsste, wäre ein hoher wirtschaftlicher und organisatorischer Aufwand", hieß es.
Außerdem fehle in den ersten beiden Runden Personal, um eine flächendeckende Abdeckung zu gewährleisten. In der ersten Pokalrunde gibt es über mehrere Spieltermine verteilt 32 Partien, in Runde zwei finden 16 Begegnungen an zwei Abenden statt.
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