Wegen des Einsatzes von Pyrotechnik ihrer Fans soll der Regionalligist FC Carl Zeiss Jena eine saftige Strafe zahlen. Der Klub geht dagegen in Berufung - offenbar mit einem Mittel, das dem Sportgericht überhaupt nicht passt: Künstliche Intelligenz, die Entscheidungen halluziniert.
Fußball-Regionalligist FC Carl Zeiss Jena hat beim Verbandsgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) eine Schlappe erlitten. Die Berufung gegen ein Urteil des Sportgerichts, wonach der Klub 18.400 Euro plus einen Aufschlag von 20 Prozent wegen unsportlichen Verhaltens der Fans beim Derby gegen Rot-Weiss Erfurt zahlen muss, wurde zurückgewiesen, meldet die "Bild"-Zeitung. Zugleich erteilte das Gericht dem Klub einen Rüffel.
Denn das 73-seitige Schreiben soll mithilfe Künstlicher Intelligenz erstellt worden sein. Das Gericht wies darauf hin, dass von der KI verfasste Berufungen zurückgewiesen werden können, wenn sie formell und inhaltlich nicht den Mindestanforderungen entsprechen. Und so erzürnte das überaus ausführliche Schreiben das Sportgericht wohl auch wegen viel Unsinn.
"Bei dem Berufungsschriftsatz handelt es sich um ein Sammelsurium unverifizierbarer 'KI-Halluzinationen'", schreibt der Vorsitzende Richter Fred Kreitlow laut "Bild" im Urteil. Weiter heißt es: "Bei einer Vielzahl der von der Berufungsführerin genannten Urteile bzw. Literaturstellen, auf welche sich die Berufungsführerin bezieht, handelt es sich um frei erfundene Entscheidungen, die es entweder gar nicht gibt oder welche völlig anders lauten."
Unwahre Belege aufgelistet
Das Sportgericht nahm sich die von Jena im Berufungsschreiben vorgebrachten Urteile vor - und sie anschließend auseinander. Denn diese existieren zum Teil offenbar gar nicht. Der Klub bezog sich auf eine Ausgabe der "Neuen Juristischen Wochenschrift" aus dem Jahr 1988 und eine ständige Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs, nach der Vereine ein "Sanktionsrisiko eigener Art" trügen. Laut Berufungsschreiben steht dies auf Seite 2682.
Die Reaktion des Verbandsgerichts: "Zunächst einmal wurde in der NJW 1988 auf Seite 2682 ein Urteil des BGH vom 11.05.1988 zur Möglichkeit bedingten Tötungsvorsatzes beim Verdeckungsmord veröffentlicht. Zum anderen hat der BGH in seinem Urteil vom 22.09.2016 genau das Gegenteil entschieden." Weitere Beispiele dieser Art zählten die Richter ebenfalls auf.
Einziger Erfolg des Klubs: Das Gericht nahm den 20-Prozent-Aufschlag zurück. Bleiben dennoch 18.400 Euro, die Jena unter anderem wegen des Einsatzes von Pyro-Fackeln und Nebeltöpfen jetzt zahlen muss.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke