Die nächste Eskalationsstufe ist erreicht: Zwischen Marc-André ter Stegen und dem FC Barcelona scheint das Tischtuch endgültig zerschnitten. Die spanische Zeitung „Mundo Deportivo“ berichtet, dass Barça sogar ein Disziplinarverfahren gegen den deutschen Nationaltorwart einleitet.
Ter Stegen weigere sich dem Bericht zufolge, eine Einverständniserklärung zu unterschreiben. Mit dieser dürfte Barcelona den Verletzungs- und Operationsbericht seines Spielers an die Medizinische Kommision der spanischen Liga weiterleiten. Ohne diesen Bericht könne die La Liga nicht beurteilen, wie schwer die Verletzung des Keepers ist. Und genau diese Einschätzung ist enorm wichtig für den Verein.
Der langjährige Stammtorwart und amtierende Kapitän ter Stegen soll bei Barcelona von der Gehaltsliste gestrichen und abgeben werden. Von disziplinarischen Verfehlungen ist nichts bekannt, es scheint um sportliche Gründe, vor allem aber ums Geld zu gehen. Um seinen Willen durchzudrücken, scheinen dem spanischen Meister viele Mittel recht. So wurde der 33-Jährige während der Sommerpause bereits öffentlich zur Nummer drei im Tor degradiert.
Einen Job, den der Deutsche zunächst aber nicht ausfüllen kann. Wenig später wurde bekannt, dass er verletzt ist. Er musste sich kürzlich einer Rücken-Operation unterziehen. Ter Stegen hatte sich zu dem medizinischen Eingriff auf Social Media geäußert und in seinem Post eine explizite Ausfalldauer von drei Monaten genannt.
In Spanien gibt es eine Gehaltsobergrenze
Und genau diese Zahl dürfte dem FC Barcelona extrem missfallen. Bei einer langwierigen Verletzung kann ein Verein in Spanien 80 Prozent des Gehalts des ausgefallenen Spielers nutzen, um andere Spieler zu registrieren. Diesen Freibetrag benötigt Barcelona dringend und soll ihn im Fall ter Stegen sogar schon verplant haben. Für spanische Klubs gilt im nationalen Wettbewerb eine Gehaltsobergrenze, die von Verein zu Verein je nach finanzieller Gesundheit variiert.
Als langwierige Verletzung gilt „Mundo Deportivo“ zufolge eine Ausfallzeit von mindestens vier Monaten. Genau von dieser Dauer geht der Klub aus. Nach Einschätzung der medizinischen Abteilung des Vereins rechnet man mit vier bis fünf Monaten Zwangspause für ter Stegen.
Doch ohne die Zustimmung des Torhüters, den Bericht an die Liga-Offiziellen zu schicken, ist die Situation für Barça verfahren. Der Klub hat nämlich den zweiten Schritt vor dem ersten gemacht. Mit Joan Garcia ist der neue Torwart bereits gekauft, er kam vom Stadtrivalen Espanyol, kann aber wegen der Gehaltsobergrenze nun offenbar nicht registriert werden.
Das Kalkül, dass man einen Topmann wie ter Stegen schon losbekomme, aber ging nicht auf. Zum einen hatte der gar keine Lust darauf, zum anderen ist er nun verletzt und ein Wechsel zu Klubs wie Manchester City, Galatasaray Istanbul oder AS Monaco hinfällig. Bleibt nur Plan B, und den spielt der in Ungnade gefallene Deutsche offenbar auch nicht mit. Ausgerechnet der neue Torwart kann also nicht arbeiten, wenn der Aussortierte nicht mitspielt.
Dreht ter Stegen den Spieß einfach um?
Vielmehr scheint es, als drehe ter Stegen, ausgestattet mit einem gut dotierten Vertrag bis 2028, den Spieß gerade um. Es könnte sich dabei um die Retourkutsche eines Mannes handeln, der sich ungerecht behandelt fühlt, weil er nach etlichen guten Jahren einfach vor die Tür gesetzt werden soll. Ter Stegen, der seit 2014 für Barca spielt, hat insgesamt 19 Titel mit den Katalanen gewonnen.
Die medizinischen Daten des Spielers sind vertraulich, seine Zustimmung zur Weitergabe ist erforderlich. Der Verein weiß um das Recht des Spielers, sieht aber auch Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitgeber, daher sei der Fall an die Rechtsabteilung gegeben worden.
Laut „Mundo Deportivo“ habe zuvor noch kein Spieler bei Barcelona die Herausgabe seiner medizinischen Daten verweigert. Erst im vergangenen Jahr gab es mit den schweren Verletzungen von Andreas Christensen und Ronald Araujo ähnliche Fälle. Dadurch konnte zum Beispiel Dani Olmo spät noch registriert werden. Dem spanischen Nationalspieler war die Spielberechtigung wegen der Gehaltsobergrenze verweigert worden.
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