Schiedssprüche des Internationalen Sportgerichtshofs Cas (Court of Arbitration for Sport) dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs EuGH künftig von staatlichen Gerichten in der EU überprüft werden. Es müsse möglich sein, gerichtlich zu kontrollieren, ob die Schiedssprüche mit der öffentlichen Ordnung der Europäischen Union vereinbar seien, legte das höchste europäische Gericht fest.

Der Richterspruch in Luxemburg bedeutet eine deutliche Schwächung für den Cas: Bislang waren die Urteile des Sportgerichtshofs final. Einzig das Schweizer Bundesgericht konnte die Entscheidungen des in Lausanne – und damit außerhalb der EU – ansässigen Schiedsgerichts bei Verfahrensfehlern noch kippen. Die Richterinnen und Richter in Luxemburg hatten jetzt zu urteilen, ob das nach EU-Recht ausreicht.

Der internationale Sport will mit dem Sportgerichtshof sicherstellen, dass es weltweit eine einheitliche Auslegung der Regelwerke im Sport gibt – und nicht in jedem Land unterschiedlich je nach den dortigen Gerichtsentscheidungen. So soll über Ländergrenzen hinweg Fairness im Wettbewerb sichergestellt werden. Nationale Gerichte konnten die Urteile des Cas daher grundsätzlich nur sehr eingeschränkt überprüfen.

Der RFC Serain brockte dem Cas den Richterspruch ein

Der Cas entscheidet etwa über Disziplinarstrafen, Transfererlaubnisse und Dopingsperren. Und er steht auch in der Kritik. Ihm wird vorgeworfen, Sportverbände bei seinen Entscheidungen zu bevorzugen und sehr teuer für die Athleten zu sein. Die Luxemburger Richterinnen und Richter brachen nun mit ihrem Urteil ein wesentliches System im Sportrecht auf.

Im konkreten Fall streitet sich der belgische Fußballverein RFC Seraing seit mehr als zehn Jahren mit dem Weltverband Fifa über das Verbot der sogenannten Dritteigentümerschaft (Third-Party Ownership, kurz TPO). Dieses regelt, dass wirtschaftliche Rechte von Spielern nicht an Investoren verkauft werden dürfen. Das Verbot ist in den Regelwerken der Fifa, der Europäischen Fußball-Union Uefa und der nationalen Verbände festgelegt.

Die Fifa hatte dem Klub deshalb untersagt, dass externe Investoren Rechte an Spielern erwerben und ihn 2015 mit einer Transfersperre und Geldstrafe belegt. Der Fall landete vor dem Cas, der im Sinne der Fifa entschied. Auch das Schweizerische Bundesgericht hatte nichts daran auszusetzen. Daraufhin stellte Seraing die Unabhängigkeit des Cas infrage, da dieser durch internationale Verbände finanziert wird.

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