Der Wolf „GW2672m“ könnte in Baden-Württemberg zu einem Politikum werden. Der Abschuss der Raubtiere ist aktuell nur in Ausnahmen erlaubt. Dass das von Grünen-Politikerin Thekla Walker geführte Landesumweltministerium ausgerechnet wenige Wochen vor der Landtagswahl am 8. März eine solche Freigabe für einen Wolf erteilt hat, wirft Fragen auf.

Per Ausnahmegenehmigung hat das Ministerium einer kleinen Gruppe Spezialisten erlaubt, den Rüden mit der Bezeichnung „GW2672m“ zu erschießen. Namen, Gesichter und Biografien des Jagd-Teams sind Tabu zum Schutz der Mitglieder. Gerüchte von einem Fährtenleser, einem Wildbiologen oder „Knipser“ als Scharfschützen kursieren – doch Ministerium und Forstliche Versuchsanstalt (FVA) schweigen dazu. Offiziell ist nur: Es sind fachkundige Spezialisten mit Top-Skills in Tracking, Schießen und Diskretion.

„GW2672m“ ist einer von derzeit nur vier Wölfen, die in Baden-Württemberg als sesshaft gelten. Das Tier habe untypisches Verhalten gezeigt und sich mehrfach Menschen und Hunden genähert, erklärte ein Ministeriumssprecher. Zudem habe ein Wolfstourismus begonnen.

Menschen hätten versucht, den Wolf gezielt anzulocken – auch um Fotos machen zu können. Darum sei die Entscheidung zum Schutz der Gesundheit von Menschen getroffen worden.

Warum gerade jetzt?

Das Ministerium erklärt das mit der sogenannten Ranzzeit, also der Phase der Fortpflanzungsbereitschaft. Diese gehe bis März, erklärte der Sprecher. In dieser Zeit nähere sich der Wolf Hunden und Menschen bis auf wenige Meter. In der Ausnahmegenehmigung ist von dringendem Handlungsbedarf wegen einer konkreten Gefährdung die Rede. Sie ist zunächst bis 10. März befristet.

Was sagen Kritiker?

Der Landesjagdverband hinterfragte in einer Mitteilung unter der Überschrift „Wolfsabschuss in Wahlkampfzeiten?“, ob „die politische Entscheidung der Umweltministerin Thekla Walker auf einer rein fachlich fundierten Wissensbasis anerkannter Wildbiologen beruht“. FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke wurde deutlicher und verwies darauf, dass sich Grünen-Spitzenkandidat Cem Özdemir für den Abschuss von Problemwölfen ausgesprochen hatte. „Der Wolf ‚GW2672m‘ wird so als Opferlamm für Özdemirs Wahlkampf in die Geschichte eingehen.“

Was sagen die Grünen?

Deren Landtagsabgeordneter und Wolfs-Experte Markus Rösler sagte, der Zeitraum sei allein durch die Paarungszeit begründet und habe nichts mit dem Wahlkampf zu tun. Von Januar bis März seien Rüden hinter Fähen – also Weibchen – her. Und dieser Wolf verfolge leider auch Hunde. Mit denen solle er sich aber nicht vermehren.

„Das ist ein harter Fakt. Bei einer Paarung von Wolf und Hund entstehende Hybridwölfe müssten ohnehin abgeschossen werden“, sagte der Grünen-Politiker. Dass nicht vergangenes Jahr schon eingegriffen wurde, erklärte Rösler damit, dass das Verhalten von „GW2672m“ zunächst beobachtet wurde. „Jetzt ist er Wiederholungstäter.“

Was ist die Vorgeschichte?

Beim Landesbauernverband waren Özdemir und CDU-Spitzenkandidat Manuel Hagel vergangenes Jahr aneinandergeraten als es um den Umgang mit Wolf, Biber und Co. ging. „Da hilft Schrot und Blei“, sagte Hagel, der selbst Jäger ist. Özdemir entgegnete, er habe sich als Bundeslandwirtschaftsminister in Brüssel dafür eingesetzt, dass der Schutzstatus des Wolfes gesenkt wurde. „Ich halte Versprechen, die die Schwarzen geben“, sagte er.

Wie geht es weiter?

Auf politischer Ebene wird im Landtag über Änderungen des Jagdrechts in Baden-Württemberg debattiert. Dass Umweltministerin Walker genau einen Tag vor der Beratung den Wolf zum Abschuss freigegeben hat, ist aus Rülkes Sicht kein Zufall. Der Kadaver muss laut der Ausnahmegenehmigung geborgen und unverzüglich der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt BW übergeben werden. Diese prüfe, ob es sich bei dem getöteten Tier zweifelsfrei um „GW2672m“ handelt.

Kann das noch verhindert werden?

Zumindest hat der Verein Naturschutzinitiative (NI) nach eigenen Angaben eine Anfechtungsklage gegen die Ausnahmegenehmigung beim Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben. „Wegen des drohenden Abschusses des Wolfes wurde auch ein Eilantrag gestellt, mit welchem erreicht werden soll, dass der Wolf nicht vor Abschluss des Klageverfahrens verfolgt werden darf.“

Würde einer von nur vier heimischen Wölfen in Baden-Württemberg geschossen, bedeutete dies den Abschuss von 25 Prozent der hiesigen Wolfspopulation. „Damit würde diese Wolfspopulation in ihrem Erhaltungszustand gravierend verschlechtert werden.“ Das sei jedoch nach EU-Recht rechtswidrig, argumentierte die NI.

Zudem gibt es im Internet eine Petition. Auf der Seite www.change.org werden unter der Überschrift „Kein Abschuss von Wolf ‚GW2672m‘ im Schwarzwald!“ Stimmen gesammelt.

Wurden Alternativen geprüft?

Laut Ministerium ja, aber ohne Erfolg. Als Fangmethoden stehen dem Sprecher zufolge Kastenfallen, Fußfallen und Narkosegewehre zur Verfügung. Nach mehreren erfolglosen Einsätzen von Kasten- und Fußfallen habe der Wolf etwa in Situationen, in denen er Hunden folgte, betäubt werden sollen. „Alle Methoden führten 2024/2025 nicht zum Erfolg einer Besenderung und Wiederaussetzung des Tieres.“ Dann hätte man das Tier orten und gezielt aus der Nähe von Menschen vertreiben können – damit es lernt, diese zu meiden.

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