Dass gut gemeint nicht immer gut gemacht bedeutet, zeigt sich aktuell in der Pharmabranche. Um die Versorgung mit Medikamenten gegen Krebs zu verbessern, dürfen Hersteller dieser Mittel ab Mitte April deutlich höhere Preise für bestimmte patentfreie Arzneien verlangen. So hat der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) auf Bestimmung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) die sogenannten Festbeträge um bis zu 50 Prozent erhöht. Das soll Hersteller ermuntern, die Produktion in Europa zu stärken und damit Lieferengpässe abzuwenden.

Doch die milde Gabe aus dem Ministerium von Karl Lauterbach (SPD) sorgt bei Pharmaverbänden und Herstellern gerade für ordentlich Frust. Denn von den Preiserhöhungen würde bei den Herstellern kaum etwas ankommen, kritisieren diese. So teilt der Branchenverband Pro Generika mit, dass statt den Herstellern vor allem die Krankenkassen von der Preisanhebung profitieren würden.

Auch das Schweizer Pharmaunternehmen Sandoz, einer der weltweit größten Hersteller von Generika, also patentfreien Arzneimitteln, zeigt sich unzufrieden. „Bei uns Herstellern kommt die Preiserhöhung aufgrund des ansonsten weiterbestehenden Regelwerks nicht an“, heißt es von dem Konzern.

Wie wichtig Maßnahmen gerade bei Krebsmedikamenten sind, zeigte sich vor gut drei Jahren in aller Dramatik. Damals kam es in Deutschland zu Lieferengpässen bei der Versorgung mit dem Brustkrebsmittel Tamoxifen. Dass die Versorgung mit dem Mittel nicht ganz zusammenbrach, lag auch am Handeln des Pharmakonzerns Sandoz, der am Standort Barleben zusätzliche 20 Millionen Tagesdosen des Medikaments produzierte. Das Problem der Engpässe bei Tamoxifen war damit aber nur mittelfristig gelöst. Denn bei einem Preis von bisher 8,80 Euro für eine Dreimonatspackung des Mittels ist die Produktion kaum rentabel.

Lösen sollte das Problem eine Maßnahme aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit dem sperrigen Namen Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln (ALBVVG). Dieses erlaubt etwa die Anhebung der Preise für Arzneimittel, die knapp werden könnten. Fast drei Jahre hat es von den damaligen Lieferengpässen bei Tamoxifen bis zur jetzigen Preiserhöhung gebraucht. Doch was taugt das Gesetz aus Lauterbachs Ministerium, wenn die Hersteller und Fachverbände darin keinen zusätzlichen Produktionsanreiz erkennen können?

„Die Instrumente konterkarieren sich in ihrer Wirkung“

Warum die Anhebung der Preise etwa für Tamoxifen nicht die gewünschte Wirkung entfaltet, erklärt sich laut Pro Generika aus mehreren Gründen. So würden etwa die zwischen Pharmafirmen und Krankenkassen geschlossene Rabattverträge weiter gelten. „Die Differenz zwischen dem alten und dem neuen Preis fließt nicht an den Hersteller, sondern wird an die Krankenkasse weitergereicht“ heißt es von dem Verband.

So würde sich an dem Unterbietungswettbewerb zwischen den Herstellern durch die weiter bestehenden Rabattverträge eben nichts ändern – und die zusätzliche Marge verpuffen. Zudem würden die Preisanpassungen einen Generikarabatt auslösen, der die höhere Marge größtenteils zunichtemachen würde.

„Das Beispiel Tamoxifen zeigt eindrücklich: Das bestehende Regelungswerk ist zu dicht, die Instrumente konterkarieren sich in ihrer Wirkung“, urteilt Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika. Die Zielsetzung der Politik, Versorgungsengpässen bei patentfreien Arzneien entgegenzuwirken, sei zwar uneingeschränkt richtig. Doch „ohne echten Mut und Willen“ bliebe dieses Ziel unerreicht.

Das Ministerium müsste auch die Regeln verändern

Wie groß der Unmut über Lauterbachs Gesetz ist, verdeutlicht auch eine Umfrage, die Pro Generika bereits nach Einführung des Gesetzes unter seinen Verbandsmitgliedern durchgeführt hat. So fragte der Verband ab, ob die Mitglieder aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln (ALBVVG) einen Ausbau der Krebsmittel-Produktion erwarten. Das Ergebnis: Kein einziges der befragten Unternehmen rechnet mit einem solchen Ausbau.

Auch der Konzern Sandoz ist Mitglied bei Pro Generika. Thomas Weigold, Deutschlandchef des Konzerns, bezeichnet die Anhebung des Festbetrags für Tamoxifen und andere Wirkstoffe gegen Krebs zwar als „wichtigen Schritt“. Doch er kritisiert die „Halbherzigkeit“ der Maßnahmen aus dem BMG. „Wenn die Politik die Versorgung nachhaltig stabilisieren will, muss sie konsequent vorgehen und auch das Regelwerk reformieren – sonst bleibt die Produktion unwirtschaftlich und damit gefährdet“, so Weigold.

Das BMG teilt zu der Kritik mit, dass das Ministerium „rechtlich keine Möglichkeit“ habe, „auf laufende Rabattverträge einzuwirken“. Neu abgeschlossene Rabattverträge müssten jedoch die neuen gesetzlichen Regelungen berücksichtigen. Zugleich betont das BMG, dass durch die Vorgaben das ALBVVG „pharmazeutische Unternehmen für zahlreiche versorgungskritische Arzneimittel ihre Einnahmesituation durch eine Erhöhung der Festbeträge um bis zu 50 Prozent grundsätzlich verbessern“ konnten.

Das BMG teilt zudem mit, dass die Vorschriften des ALBVVG evaluiert würden. „Der GKV-Spitzenverband und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte müssen dem BMG erstmals bis zum 31. Dezember 2025 einen Bericht über die Auswirkungen der mit diesem Gesetz getroffenen Maßnahmen auf die Ausgaben der Krankenkassen vorlegen. Die Evaluation bleibt abzuwarten“, heißt es vom BMG.

Dabei hat das BMG in der Vergangenheit Maßnahmen gegen Lieferengpässe gesetzt, die auch Effekte bei Herstellern hatten. So hat das Ministerium aufgrund der Knappheit von Kinderarzneimitteln wie Hustensäften die entsprechenden Rabattverträge mit den Krankenkassen nach deren Auslaufen etwa verboten.

Branchenvertreter beklagen, dass diese Rabattverträge – und damit der margenraubende Unterbietungswettbewerb zwischen den Herstellern – für Krebsmittel aber weiterlaufen würde.

Andreas Macho ist WELT-Wirtschaftsreporter in Berlin mit den Schwerpunkten Gesundheit und Bauwirtschaft.

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