Die Bundesregierung will die geplante Zuckersteuer auf Getränke deutlich abspecken und zugleich kleine Hersteller davon ausnehmen. Das Kabinett gab am Mittwoch grünes Licht für eine entsprechende Formulierungshilfe von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD), die der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt.

Die Bundestagsfraktionen von Union und SPD sollen diese nun im Parlament beraten und umsetzen. Die neue Steuer soll am 1. Juli 2027 starten und helfen, die Kosten im Gesundheitssystem zu stabilisieren.

Der Grundgedanke dabei: Je höher der Zuckergehalt, desto höher soll auch die Steuerbelastung ausfallen. Nach der neuen Vorlage soll es aber nur noch zwei statt bislang geplanter drei Steuerstufen geben. Getränke mit fünf bis weniger als acht Gramm Zucker je 100 Milliliter sollen mit 26 Cent je Liter besteuert werden, ab acht Gramm werden 32 Cent fällig. In einer früheren Fassung waren noch 26 Cent ab fünf Gramm, 32 Cent ab sieben Gramm und 38 Cent ab zehn Gramm ‌vorgesehen.

Es sind Ausnahmeregelungen für kleine und unabhängige Hersteller mit einer jährlichen Produktionsmenge von bis zu 70.000 Litern vorgesehen. Zusätzlich wurde eine Befreiung für Betriebe bis eine Million Liter aufgenommen, wie das Finanzministerium mitteilte. Die staatliche Beihilfe muss allerdings die Europäische Kommission noch absegnen.

Die Zuckersteuer soll zum Beispiel Cola-Getränke, Orangenlimonade, gesüßte Fruchtschorlen, Eistees und Energydrinks erfassen. Gleiches gilt für zuckerhaltigen Sirup. „Nicht erfasst werden alkoholhaltige Getränke, weil diese in der Regel bereits einer anderen Verbrauchsteuer unterliegen“, so das Finanzministerium. Auch alkoholfreie Alternativen werden ausgenommen, ebenso wie reine Frucht- und Gemüsesäfte sowie ungesüßte Schorlen.

Durch die Änderungen sinken auch die erwarteten Einnahmen deutlich. Für 2027 rechnet der Bund bei voller Jahreswirkung mit 820 Millionen Euro, tatsächlich sollen wegen des Starts zur Jahresmitte 690 Millionen Euro in die Kasse ‌fließen. Für 2031 werden Einnahmen von 890 Millionen Euro erwartet. Bisher waren noch Einnahmen von 925 Millionen Euro ⁠in der vollen Jahreswirkung für 2027 und 1,16 Milliarden Euro für 2031 veranschlagt worden.

Die Einnahmen ​sollen genutzt werden, um eine geplante Kürzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds zu verringern. Zudem soll die Abgabe zu einem gesünderen Konsum anregen.

Laut Finanzministerium werden die jährlichen Versorgungskosten durch den ⁠erhöhten Konsum von gezuckerten Getränken für das Gesundheitssystem auf etwa 2,1 Milliarden Euro beziffert. So erhöhe übermäßiger Zuckerkonsum unter anderem das Risiko für chronische Fettleibigkeit und Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Damit setzt die Bundesregierung laut Finanzministerium um, „was Verbände aus den Bereichen Gesundheit, Wissenschaft, Kinder- und Verbraucherschutz seit Langem fordern“.

Die CSU stört sich an der Einführung Mitte 2027. Der CSU-Landesgruppenchef im Bundestag, Alexander Hoffmann, sagte RTL, Anfang 2028 wäre besser. Dann hätten Unternehmen genug Zeit, die Rezepturen umzustellen. Entscheidend sei, den Betrieben ausreichend Vorlauf einzuräumen.

Brauerei-Bund warnt vor „massiver Belastung für Verbraucher und Betriebe“

„Wegen des rückläufigen Bierabsatzes setzen viele ‌der 1400 Brauereien in Deutschland seit ⁠Jahren verstärkt auf alkoholfreie Getränke und ‌bauen ihr Angebot aus – von Mineralwasser und Schorlen über ​Limonade ⁠und Cola bis hin zu Eistee und ​Kombucha“, teilte der Deutsche Brauer-Bund mit.

„Erfrischungsgetränke sind für viele unserer Betriebe zu einem zweiten Standbein geworden. Vor diesem Hintergrund beobachten wir die Steuerpläne mit großer Sorge und ‌hoffen, ​dass es im parlamentarischen Verfahren noch zu Änderungen kommt.“

Die geplante Steuer sei „eine massive Belastung für Verbraucher und Betriebe“. ‌Die ‌Einnahmen lägen noch immer deutlich höher als von der Finanzkommission Gesundheit, einem Expertengremium, vorgeschlagen. „Nicht nur über die Zuckersteuer, auch zusätzlich über die Mehrwertsteuer würde der Staat jedes Jahr Hunderte Millionen mehr einnehmen als ursprünglich in der ​Koalition vereinbart.“

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