Gutverdiener müssen sich 2027 auf deutlich höhere Sozialabgaben ⁠einstellen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch die jährliche Verordnung des Arbeitsministeriums zur Anhebung der Gehaltsgrenzen, bis zu denen Sozialbeiträge abgezogen werden. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt demnach von 5812,50 auf ⁠6375 Euro im Monat. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird sie von 8450 auf ‌8850 Euro angehoben.

Für einen Arbeitnehmer mit einem ​Einkommen oberhalb dieser Grenzen ergibt ‌sich bei ansonsten gleichbleibenden Beitragssätzen eine monatliche Mehrbelastung von knapp 102 Euro.

Da ​auch der Arbeitgeberanteil entsprechend steigt, liegt die zusätzliche Belastung für einen solchen Arbeitsplatz bei gut ​200 Euro im Monat. Für Kinderlose droht eine noch höhere Belastung, da ihr Zuschlag zur Pflegeversicherung ebenfalls steigen soll.

Von der Anhebung betroffen sind nur aber nur ​Versicherte, deren Einkommen bereits oberhalb der bisherigen Grenzen liegt. Für die überwiegende Mehrheit ändert sich nach Angaben des Arbeitsministeriums ‌nichts.

Für Gutverdiener steigen die Sozialbeiträge aber deutlich. Für einen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer mit einem Kind, der auch 2027 über den neuen Grenzen verdient, ergibt sich bei unveränderten Beitragssätzen rechnerisch eine Mehrbelastung von knapp 102 Euro im Monat oder gut 1220 Euro im Jahr. Dabei ist ein Zusatzbeitrag der Krankenkassen von 2,9 Prozent unterstellt. Auch der Arbeitgeber wird im Regelfall um knapp ⁠102 Euro im Monat zusätzlich belastet. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen zahlen damit rund 203 Euro mehr im Monat.

Dabei ist berücksichtigt, dass die Beitragsgrenze ‌der Pflegeversicherung ebenfalls auf 6375 Euro steigen soll. Das hatte das Kabinett bereits Ende September mit dem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) ‌beschlossen. Damit wird die für die Krankenversicherung vorgesehene zusätzliche Anhebung um 300 Euro im Monat ‌auch in der Pflegeversicherung nachvollzogen. ⁠Das PNOG muss ⁠allerdings noch vom Bundestag beschlossen werden.

Für Kinderlose bringt das PNOG für ‌alle Beschäftigten eine höhere Beitragsbelastung. Der allein ihnen ​zu tragende Zuschlag zur Pflegeversicherung steigt zum Jahreswechsel von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte. Bei einem Einkommen oberhalb aller Beitragsgrenzen würde ihre ​gesamte Mehrbelastung ​gegenüber 2026 dadurch auf rund 124 Euro im Monat steigen.

Die Beitragsgrenzen werden jährlich nach gesetzlichen Vorgaben an die Lohnentwicklung angepasst. ⁠Für 2027 ist der Anstieg der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer 2025 um 4,38 Prozent maßgeblich. Die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung werden diesmal aber zusätzlich über die Lohnentwicklung hinaus angehoben, um ​Finanzierungslücken zu füllen. Das Gleiche gilt für die Pflegeversicherung.

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