Batteriebetriebene Autos sollen dazu beitragen, dass die EU ihre CO2-Emissionen reduziert. Doch wie groß dieser Beitrag tatsächlich ist, ist umstritten.

Die EU wertet im Rahmen ihrer Flottenregulierung für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge die CO2-Emissionen von Fahrzeugen anhand der Emissionen im Fahrbetrieb. Elektroautos gelten dabei als Fahrzeuge ohne direkte Auspuffemissionen

Forscher der Technischen Universität München (TUM) üben nun Kritik an dieser Regelung. Sie wollen am Dienstag eine Studie vorstellen, die nach Angaben von TUM-Präsident Thomas Hofmann eine „substanzielle Fehlsteuerung der europäischen Politik in ihrer Klimastrategie“ zeige. „Bild“ berichtete zuerst über die Studie.

Die als White Paper firmierende Studie mit dem Titel „Defossilisation statt Dekarbonisation“ ist eine systematische Auswertung, für die 19 Studien und 47 Szenarien analysiert wurden. Die TUM-Forscher argumentieren, dass für die Klimawirkung eines Autos der gesamte Lebenszyklus betrachtet werden müsse, einschließlich Rohstoffgewinnung, Produktion, Energieeinsatz im Betrieb und Recycling.

Beziehe man diese Werte mit ein, verursachen batterieelektrische Fahrzeuge demnach über ihren gesamten Lebenszyklus im Durchschnitt rund 41 Prozent weniger Treibhausgasemissionen als vergleichbare Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. In der Flottenrechnung der EU steht dasselbe Fahrzeug dagegen mit null Gramm CO2 pro Kilometer und gilt damit als vollständig emissionsfrei.

Die Autoren warnen zudem vor möglichen industriepolitischen Folgen der geltenden Regulierung. Weil die CO₂-Emissionen der Herstellung von E-Autos nicht in die Bewertung einflössen, fehlten Anreize für Investitionen in emissionsarme Produktionsverfahren etwa bei Stahl, Aluminium oder Batterien.

Hofmann forderte daher, die Erkenntnisse der Studie müssten „Eingang in die politische Debatte finden“. Sonst drohten „ökonomische und ökologische Fehlsteuerungen erheblichen Ausmaßes.“ Es gehe um den „industriellen Kern Deutschlands und Europas“.

Die Europäische Union verfolgt mit der Verordnung 2019/631 verbindliche CO₂-Minderungsziele für Hersteller von Neuwagen und leichten Nutzfahrzeugen. Die Regelung basiert auf den Emissionen im Fahrbetrieb und war nicht als umfassende Lebenszyklusanalyse von Fahrzeugen konzipiert. Die EU-Kommission verweist darauf, dass die Flottengrenzwerte zur Verringerung der Emissionen im Straßenverkehr beitragen und den Umstieg auf emissionsarme Antriebe beschleunigen sollen.

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