Debattieren Sie mit!

  • Mit stern-Account aktiv an allen Debatten teilnehmen und kommentieren.
Jetzt registrieren

Bereits registriert? Hier anmelden

Der Abgasskandal ist für VW längst nicht ausgestanden. Investoren verlangen immer noch Milliarden. Hilft im jahrelangen Prozess jetzt die Aussage eines Zeugen, der schon rechtskräftig verurteilt ist?

Investorenprozess - Für Volkswagen vielleicht das letzte Stichwort, das in der Wolfsburger Konzernzentrale nach der Dieselaffäre noch Unruhe auslöst. Denn mehr als zehn Jahre nach Auffliegen der Abgasmanipulation könnte der Ausgang dieses Verfahrens noch richtig viel Geld kosten. Anleger wollen für Verluste entschädigt werden und verlangen Milliarden. Nach einer langen Pause wird nun am Dienstag und Mittwoch weiter verhandelt.

Worum geht es in dem Prozess?

Aktionäre fordern in dem Musterverfahren Schadenersatz in Milliardenhöhe. Es geht in diesem Prozess aber nicht um den Betrug selbst. Die entscheidende Frage ist eher: Hat VW die Märkte rechtzeitig über die Affäre rund um die millionenfach manipulierten Dieselmotoren informiert?

Unmittelbar nach Bekanntwerden des Skandals Ende September 2015 war der Kurs der VW-Aktie eingebrochen - zeitweise verloren die Vorzugspapiere des Konzerns fast die Hälfte ihres Werts. Für die Verluste wollen Anleger bis heute entschädigt werden.

Musterverfahren - Was bedeutet das?

Mit dem Prozess wird kein strafrechtliches Handeln einzelner Personen überprüft. Es handelt sich um ein Zivilverfahren, bei dem um viel Geld in Form von Schadenersatz gestritten wird. Während sich im Normalfall dabei zwei Parteien gegenüberstehen, erlaubt das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) eine Ausnahme.

In dem Musterprozess können viele Parallelverfahren für eine einheitliche Entscheidung gebündelt werden. Derzeit warten rund 2.000 ausgesetzte Ausgangsverfahren mit rund 3.400 Klageparteien.

Am Ende des Verfahrens am Oberlandesgericht Braunschweig soll es einen Musterentscheid geben. Wenn dieser rechtskräftig ist, sind die Feststellungen für die Gerichte aller ausgesetzten Verfahren bindend.

Wer streitet eigentlich vor Gericht?

Der Braunschweiger Zivilsenat hat die Deka Investment GmbH als Musterkläger bestimmt. Musterbeklagte sind die Volkswagen AG und der VW-Hauptaktionär Porsche SE. Während sich Volkswagen mit Blick auf die vielen Strafprozesse und Hafturteile gegen frühere Konzern-Manager betont unbeteiligt gibt, ist das für dieses Verfahren nicht möglich. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen den Autobauer und die Porsche SE. 

Ist das nach so langer Zeit überhaupt noch wichtig?

Von Bedeutung ist der Prozess vor allem, weil es um sehr viel Geld geht. Den Streitwert beziffert das OLG Braunschweig derzeit mit rund 4,3 Milliarden Euro. Nach Einschätzung von Branchenexpertin Helena Wisbert, Professorin für Automobilwirtschaft an der Ostfalia Hochschule Wolfsburg, ist der Ausgang relevant für VW, weil damit Zahlungen und Vergleiche im Raum stehen, deren finanzielle Rückstellungen die Bilanz belasten.

Die Aufarbeitung der Affäre hat den VW-Konzern nach eigenen Angaben bereits mehr als 32 Milliarden Euro gekostet. Im schlimmsten Fall würden dem Unternehmen also weitere Milliarden für Investitionen fehlen.

Wie argumentieren die Kläger?

Die Klägerseite meint, dass dem VW-Vorstand spätestens seit 2007 klar war: Die strengen US-Vorgaben zum Stickoxidausstoß können nicht eingehalten werden. Danach habe VW betrogen - und weil die Anleger das nicht wussten, hätten sie Aktien viel zu teuer gekauft.

Das Musterverfahren in Braunschweig hat demnach gezeigt, dass der Vorstand mit dem damaligen Chef Martin Winterkorn ab einem sogenannten High-Level-Meeting im November 2007 wusste, dass VW nicht in der Lage war, regelkonforme Dieselfahrzeuge herzustellen.

"Die einschlägigen Unterlagen zu diesem Termin, insbesondere die dort gehaltene Präsentation, enthalten nach unserer Überzeugung unzweideutige Hinweise auf die geplante Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen", sagt Klägeranwalt Axel Wegner.

Was entgegnen die Beklagten?

Sie streiten die Vorwürfe ab. In einer Klageerwiderung vor Verfahrensbeginn betonte VW, dass es aus Sicht des Konzerns keine konkreten Anhaltspunkte für eine Kursrelevanz der Affäre gab, bis die US-Umweltbehörden am 18. September 2015 unerwartet mit ihren Anschuldigungen an die Öffentlichkeit gingen.

"Die Volkswagen AG ist überzeugt, zu jeder Zeit die kapitalmarktrechtlichen Informationspflichten erfüllt zu haben", sagt ein Konzernsprecher. Fast wortgleich lautet die Einschätzung aus Stuttgart: "Die Porsche SE ist überzeugt, jederzeit ihren kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflichten entsprochen zu haben", teilt ein Sprecher von dort mit.

Nach fast acht Jahren Verhandlungszeit sieht sich bei VW niemand genötigt, von dieser Sichtweise abzurücken. "Vor dem Hintergrund der laufenden Beweisaufnahme und den bisherigen Zeugenbefragungen sehen wir uns in unserer Überzeugung bestätigt", sagt der Konzernsprecher.

Warum dauert das Verfahren so unendlich lang?

Schon 2020 - nach zwei Jahren Verhandlung - erklärte eine OLG-Sprecherin, dass in dem komplexen und umfangreichen Verfahren kein Ende absehbar sei. Damals sprach sie von rund 5.500 Blatt Akten, zahlreichen Anlagen und 21 Privatgutachten.

2023 verkündete das Gericht, dass es eine Beweisaufnahme durchführen und dafür rund 80 Zeugen hören sowie eine Vielzahl an Dokumenten sichten will. Auf der Zeugenliste fanden sich unter anderem die Namen der früheren VW-Konzernchefs Martin Winterkorn, Matthias Müller und Herbert Diess.

Von September 2023 bis September 2025 wurden nach einer Auflistung des Gerichts 63 Zeugen und drei Parteien vernommen. Zu der schwierigen Bewertung der Aussagen kommt, dass einige der eingeplanten Zeugen sich auf ein aus ihrer Sicht umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht beriefen.

Kommt bald die Entscheidung? 

Für die beiden Termine in dieser Woche werden weitere Zeugenbefragungen erwartet. Spannend könnte dabei werden, was der mittlerweile rechtskräftig verurteilte ehemalige Audi-Motorenchef Wolfgang Hatz aussagt.

Alle Beteiligen erhoffen sich zudem eine Einschätzung der Richter, was die Beweisaufnahme bisher erbracht hat und wie es im Prozess weitergehen soll. Der Musterentscheid ist und bleibt aber nicht absehbar.

dpa

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke