In der Debatte um die Gesundheitsreform wird immer wieder die Forderung nach weniger Krankenkassen laut – doch der Einspareffekt bei einem solchen Schritt wird nach Expertenmeinung stark überschätzt. Im vergangenen Jahr hätten die Nettoverwaltungsausgaben der Krankenkassen von 13,3 Milliarden Euro lediglich rund vier Prozent der Gesamtausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgemacht, sagte die Gesundheitswissenschaftlerin Verena Vogt vom Universitätsklinikum Jena. „Die Vielzahl der Krankenkassen ist nicht der Kostentreiber im Gesundheitswesen.“ In Deutschland gibt es derzeit 93 gesetzliche Krankenkassen.
Vogt forscht zur Gesundheitsversorgung und ist Mitglied in der Expertenkommission, die dem Bundesgesundheitsministerium kürzlich 66 Vorschläge für Einsparungen im Gesundheitswesen vorgelegt hatte, um die Kassenbeiträge zu stabilisieren.
Die Verwaltungsausgaben der Kassen seien im vergangenen Jahrzehnt jährlich im Schnitt um 2,5 Prozent gestiegen, die Leistungsausgaben jedoch um 5,2 Prozent, erläuterte sie. Die Kassen hätten zudem wenig Spielraum für Einsparungen, da der Großteil der von ihnen zu finanzierenden Leistungen gesetzlich vorgegeben sei.
Gesundheitswissenschaftlerin Verena Vogt vom Universitätsklinikum JenaDer Referentenentwurf für ein „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ soll nun die stark steigenden Kosten im Gesundheitssystem bremsen und die Beiträge stabil halten. Kern ist eine strengere Ausgabenbremse: Künftig sollen sich Preis- und Vergütungssteigerungen stärker an der Entwicklung der Einnahmen orientieren. Vorgesehen sind unter anderem Einschnitte beim Krankengeld, höhere Zuzahlungen sowie Eingriffe in die Vergütung von Ärzten, Krankenhäusern und Pharmaunternehmen.
Aber auch die Krankenkassen selbst geraten stärker in den Fokus – etwa durch gedeckelte Verwaltungsausgaben. Zudem sind Eingriffe in die Bezahlung von Führungspersonal geplant: Für Vorstände sollen Gehaltserhöhungen während der Amtszeit weitgehend ausgeschlossen und nur noch begrenzt möglich sein, während für Führungskräfte unterhalb der Vorstandsebene teils noch strengere Vorgaben gelten, etwa längere Abstände zwischen möglichen Gehaltsanpassungen. Ziel ist es, die wachsende Finanzlücke zu schließen, ohne die Beiträge weiter spürbar anzuheben.
Der GKV-Spitzenverband unterstützt zwar grundsätzlich das Ziel, die Ausgaben stärker zu begrenzen, sieht den Entwurf jedoch in zentralen Punkten kritisch. Vor allem die Gehaltsdeckel bei den Gehältern für Führungskräfte sieht der Verband als „ungerechtfertigter Eingriff“ in die Selbstverwaltung. Es könnte die Wettbewerbsfähigkeit der Kassen beeinträchtigen, heißt es in einer Stellungnahme. Zudem bestehe Sorge, dass Fachpersonal abwandern könnte, wenn es solche strengen Vorgaben gäbe, berichtet die „Berliner Zeitung“.
Gehälter variierten stark
Wie sich Verwaltungsausgaben konkret niederschlagen, zeigt sich in einem Vergleich der Vorstandsgehälter, die ein Internetportal unter Berufung auf Unternehmensangaben veröffentlicht hat. Demnach belaufen sich die Vorstandsgehälter von 80 erfassten Krankenkassen zusammen auf rund 21 Millionen Euro für das Jahr 2025.
In der Gesamtvergütung sind neben dem Grundgehalt auch Boni und Zusatzleistungen wie Altersvorsorge oder Dienstwagen enthalten. Die Spannweite der Auszahlungen reichte von gut 23.000 bis zu 409.000 Euro.
An der Spitze steht die Techniker Krankenkasse mit einer Gesamtvergütung von 409.874 Euro für ihren Vorstandschef im Jahr 2025, gefolgt von AOK Niedersachsen (376.559 Euro), DAK (367.779 Euro) und Barmer (367.662 Euro). Am unteren Ende liegen vor allem kleine Betriebskrankenkassen wie die BKK Public mit 23.417 Euro oder die TUI BKK mit 42.828 Euro.
Es gibt aber noch andere Vorschläge, um die Kosten zu senken. So hatte das Expertengremium eine Reduzierung der Ausgaben für Werbemaßnahmen auf 2,80 Euro je Mitglied vorgeschlagen, was Vogt zufolge jährliche Einsparungen von rund 70 Millionen Euro bringen würde. In den von Gesundheitsministerin Warken in der vergangenen Woche vorgelegten Kernpunkten eines Sparpakets ist dieser Vorschlag aufgegriffen worden.
Keine automatische Kostensenkung durch weniger Kassen
In Deutschland geht die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen seit Jahren zurück. Zur Jahrtausendwende gab es Vogt zufolge noch 420 Kassen. Nach mehreren Fusionen konzentrierten sich inzwischen bei den 20 größten Kassen 84 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten. Dabei seien die Kassen durch die Digitalisierung auch effizienter geworden. 2024 habe ein Mitarbeiter im Schnitt 563 Versicherte betreut, 20 Jahre zuvor waren es noch 487 Versicherte.
Die Forscherin gab zu bedenken, dass eine drastische Reduzierung der Kassenzahl nicht unbedingt zu weniger Verwaltungskosten führen muss. Sie verwies auf Österreich. Dort habe die Vereinigung mehrerer Kassen zu einer Gebietskrankenkasse zwischen 2020 und 2024 zu einer 25-prozentigen Steigerung der Verwaltungsausgaben geführt, die Gesamtausgaben im deutschen Gesundheitswesen seien in dem Zeitraum nur um sieben Prozent gestiegen.
Politiker der Koalition hatten zuletzt gefordert, die Zahl der Krankenkassen zu reduzieren. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis, etwa hatte sich für eine Verringerung auf ein halbes Dutzend bis maximal ein Dutzend große, leistungsfähige Kassen ausgesprochen. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hatte sich unlängst ähnlich geäußert.
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