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Darf der Energiekonzern One-Dyas in der Nordsee vor Borkum unter deutschem Staatsgebiet nach Erdgas bohren? Darum gibt es seit Jahren Streit – nun hat ein niedersächsisches Gericht entschieden.

Im Streit um die Gasförderung vor der Nordseeinsel Borkum hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) abgewiesen. Damit hat die Genehmigung, die das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) im August 2024 dem Energieunternehmen One-Dyas erteilt hatte, Bestand. Die Umwelthilfe hatte die bergrechtliche Genehmigung aus wirtschafts- und umweltpolitischer Sicht für rechtswidrig gehalten und geklagt. 

Die Erdgasförderung in der Nordsee aus einem grenzüberschreitenden Erdgasfeld auf niederländischem und deutschem Staatsgebiet rund 20 Kilometer vor Borkum, ist seit Jahren hochumstritten. 

Worüber gestritten wurde 

Die Umweltschützer bemängelten unter anderem, dass die Genehmigungsbehörde die Auswirkungen der Bohrungen und der Gasförderungen auf niederländischer Seite nicht ausreichend im deutschen Genehmigungsverfahren berücksichtigt habe. Auch mögliche Folgen der Erdgasförderung auf den benachbarten sensiblen Lebensraum Wattenmeer seien nicht ausreichend geprüft worden, argumentierten die Kläger. 

In einer Mitteilung zur Urteilsbegründung teilte das Oberverwaltungsgericht mit, das Gericht sehe zwar das Risiko für Senkungen des Meeresbodens und Erdbeben infolge der Erdgasförderung, der Meeresnaturschutz und Schutzgebiete würden dadurch aber nicht maßgeblich beeinträchtigt. 

Weitere Klage in den Niederlanden 

Die Umwelthilfe kündigte nach dem Urteil an, weiter gegen die Erdgasförderung auf See vorzugehen. "Die heutige Entscheidung bestätigt, dass wir dringend ein lückenloses Gesetz zum Verbot von Öl- und Gasbohrungen in und unter Meeresschutzgebieten brauchen", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner in einer Mitteilung. Bis dahin wolle die Umwelthilfe ihre Klagen gegen die Gasbohrungen in den Niederlanden fortführen – denn auch dort laufen noch Gerichtsverfahren. 

Die Gerichtsentscheidung zur deutschen Genehmigung ist wichtig, da diese notwendig ist, um grenzüberschreitend aus der Tiefe Gas zu fördern. Das Landesbergbauamt hatte One-Dyas eine auf 18 Jahre befristete Genehmigung für die Bohrung und Gasförderung unter deutschem Meeresboden erteilt. 

Seit März 2025 bohrt One-Dyas bereits auf niederländischer Seite nach Gas. Auf deutscher Seite sei das bislang noch nicht passiert, sagte ein Sprecher des LBEG auf Anfrage. 

Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht hat das OVG nicht zugelassen. Dagegen kann aber binnen eines Monats nach dem Urteil Beschwerde eingelegt werden.

dpa

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