Das Europäische Parlament will die weitere Umsetzung des Zolldeals mit den USA an strenge Bedingungen knüpfen. Das Abkommen sieht vor, dass die EU eine zollfreie Einfuhr von US-Industriegütern ermöglicht. Die Abgeordneten sprachen sich mehrheitlich dafür aus. Für den Vollzug müssen auch die Mitgliedstaaten noch den entsprechenden Verordnungen zustimmen.
Infolge der widersprüchlichen US-Handelspolitik wollen die Abgeordneten, dass die Zollerleichterungen für US-Produkte erst dann in Kraft treten, wenn die US-Seite die vereinbarten Verpflichtungen tatsächlich einhält. Zudem sollen die USA die Zölle auf EU-Produkte mit einem Stahl- oder Aluminiumanteil von unter 50 Prozent wieder auf einen Zollsatz von 15 Prozent senken.
Trumps Handelspolitik hatte für Stopp gesorgt
Das rechtlich bindende Abkommen war im vergangenen Sommer ausgehandelt worden. Im Gegenzug für Zusagen der EU verpflichteten sich die USA, die Zölle auf die meisten EU-Importe auf maximal 15 Prozent zu begrenzen. US-Präsident Donald Trump verzichtete auf die Einführung von Sonderzöllen auf Importe aus der EU.
Der Handelsausschuss des Europaparlaments hatte die Umsetzung des Deals zweimal auf Eis gelegt. Hintergrund waren die Zolldrohungen von US-Präsident Donald Trump im Grönland-Konflikt im Januar und Unsicherheit nach einer Gerichtsentscheidung. Der Oberste Gerichtshof der USA hatte im Februar geurteilt, dass Trump nicht unter Berufung auf ein bestimmtes Gesetz per Erlass Zölle verhängen durfte. Dies betraf einen Großteil der bisherigen Importabgaben. Trump kündigte umgehend neue Zölle an.
Parlament will Zugang zeitlich befristen
Das Parlament will, dass die USA nach Inkrafttreten innerhalb von sechs Monaten auch die verbleibenden Zölle auf EU-Stahl- und Aluminiumderivate auf 15 Prozent senken. Ansonsten sollen die Zollpräferenzen automatisch zurückgenommen werden.
Das Abkommen soll zudem jederzeit ausgesetzt werden können, wenn wirtschaftlicher Druck als politisches Druckmittel eingesetzt wird oder in bestimmten Produktgruppen zu viele US-Importe auf den europäischen Markt kommen. Der weitgehend zollfreie Zugang werde zudem zeitlich befristet und müsse zum 31. März 2028 überprüft werden. Die Zugeständnisse sollen rückwirkend ab dem 1. August 2025 gelten.
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