Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, stößt mit seiner Forderung nach Leistungskürzungen bei den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) auf erheblichen Widerstand. Gassen hatte die Abschaffung freiwilliger Leistungen wie etwa die Erstattung von homöopathischen Mitteln, Gesundheitskursen oder Fitnesstrackern vorgeschlagen.
Gassen wirft den Krankenkassen vor, solche „Nice-to-have“-Leistungen vor allem aus Marketingzwecken anzubieten. Durch die komplette Abschaffung dieser freiwilligen Leistungen könnte laut dem KVB-Vorsitzenden pro Jahr rund eine Milliarde Euro eingespart werden.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV SV) sieht in Gassens Forderung vor allem ein Ablenkungsmanöver. „Der vermeintlich leichte Weg, Versicherten Leistungen zu streichen, löst die grundlegenden Probleme unseres Gesundheitssystems nicht“, sagte ein Sprecher des GKV SV WELT. „Mit solchen Scheindebatten wird von dem Reformbedarf im ambulanten Bereich, bei den Kliniken und im Bereich der Arzneimittel abgelenkt.“
Kritik an Gassens Vorstoß kommt auch von der Techniker Krankenkasse (TK). „In der Finanzdebatte ist die Diskussion über Leistungskürzungen aus unserer Sicht nicht zielführend. Es gibt zahlreiche Vorschläge, das System mit kurzfristigen Maßnahmen finanziell zu entlasten, ohne Leistungen für Versicherte einzuschränken“, teilte die TK WELT mit.
Dazu gehöre etwa die Erhöhung des Herstellerrabatts auf neue Medikamente oder die Streichung der Meistbegünstigungsklausel in Krankenhäusern. „Bevor Leistungen für Versicherte eingeschränkt werden, müssen diese Maßnahmen endlich umgesetzt werden. Außerdem brauchen wir echte Reformen im Gesundheitssystem, um das vorhandene Geld zielgenauer einzusetzen. Auch dafür soll die eingesetzte Finanzkommission Vorschläge machen“, so die TK.
Zudem teilt die TK mit, dass die Satzungsleistungen der Krankenkassen bestimmten Kriterien unterliegen würden. So dürften sie etwa unter anderem nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G BA) ausgeschlossen sein, müssen Qualitätsanforderungen erfüllen und wirtschaftlich sein. „Wir überprüfen unsere Satzungsleistungen regelmäßig mit dem Ziel, unseren Versicherten einen echten Mehrwert mit Blick auf das Leistungsangebot zu bieten“, so die TK.
So könnten TK-Versicherte beispielsweise einen Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung erhalten und auch Versicherte unter 35 Jahren ein Hautkrebsscreening in Anspruch nehmen. Außerdem würde sich die TK über die Regelleistungen hinaus an den Kosten für eine künstliche Befruchtung beteiligen. „Wir sind davon überzeugt, dass gesetzlich Krankenversicherte von dem Wettbewerb der Kassen um das beste Angebot in Bezug auf Service, Preis und Leistung profitieren“, heißt es von der TK.
Dieser Artikel wurde für das Wirtschaftskompetenzzentrum von WELT und „Business Insider Deutschland“ erstellt.
Andreas Macho ist WELT-Wirtschaftsreporter.
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