Preisabsprachen sind verboten, denn sie schaden dem Wettbewerb und letztlich auch dem Verbraucher. Eine Reihe von Stahlfirmen, die eigentlich Konkurrenten sind, nahmen es diesbezüglich nicht so genau.

Das Edelstahlunternehmen Lech-Stahlwerke muss wegen illegaler Preisabsprachen 21 Millionen Euro zahlen. Das Unternehmen aus Meitingen (Bayern) war laut einem Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (Aktenzeichen V-1 OWi OLG 1/24) Teil eines Kartells, an dem zwischen 2002 und 2016 zehn Edelstahlfirmen und zwei Branchenverbände beteiligt waren. Die Beteiligten sollen wichtige Preisbestandteile abgesprochen haben. 

Doch irgendwann packte eine der Firmen aus und das Kartellamt schritt ein - 2015 kam es zu umfangreichen Durchsuchungen in der Branche. In den Jahren 2018 bis 2021 verhängten die Wettbewerbshüter Bußgelder von insgesamt 355 Millionen Euro. Während die meisten Kartellanten die Geldbußen zähneknirschend akzeptierten, zogen die Lech-Stahlwerke und eine weitere Stahlfirma vor das Oberlandesgericht. Dort bewerteten die Richter den Sachverhalt aber ebenfalls als kartellrechtswidrig. Das Urteil ist rechtskräftig, das Verfahren gegen die andere Stahlfirma geht weiter.

dpa

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