Im kommenden Jahr gibt es für Verbraucher und Arbeitnehmer einige wichtige Änderungen. Was bei Krankenkassenbeiträgen, Strompreisen oder Bahntickets passiert, haben wir bereits hier zusammengefasst: Was 2026 alles teurer wird – und was billiger. Der folgende Überblick zeigt, welche Neuerungen in den Bereichen Job und Steuern wichtig sind.
Mindestlohn steigt
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro brutto die Stunde. Ausnahmen gelten lediglich für Auszubildende, ausbildungs- und studienbegleitende Praktika bis drei Monaten Dauer, Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Wiedereinstieg. Anfang 2027 wird der Mindestlohn erneut erhöht – auf einen Stundenlohn von 14,60 Euro.
Minijob-Grenze höher
Analog zum Mindestlohn steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs. Ab 2026 dürfen Minijobber bis zu 603 Euro monatlich verdienen (bisher 556 Euro). Geringfügig Beschäftigte mit Minijob zahlen keine Lohnsteuer und keine Beiträge in die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Von der Rentenversicherung können sie sich befreien lassen. 2027 steigt die Minijob-Grenze dann auf 633 Euro.
Reform des Bürgergeldes
Bis Mitte 2026 will die Bundesregierung ihre Bürgergeldreform umsetzen. Das Bürgergeld heißt dann Grundsicherung. Die Jobcenter sollen den Empfängern künftig die Leistungen schneller kürzen können, wenn diese nicht kooperieren. Wer zu viele Termine versäumt oder zumutbare Job-Angebote wiederholt ablehnt, kann die Unterstützung auch ganz verlieren.
Aktivrente startet
Rentnerinnen und Rentner dürfen dank der neuen Aktivrente ab Anfang 2026 bis zu 2000 Euro brutto im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Das gilt allerdings nur für nicht selbstständige Beschäftigung und auch nur, wenn das gesetzliche Rentenalter erreicht ist (also nicht bei vorzeitigem Ruhestand). Vom Lohn gehen lediglich Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung ab. Die reguläre Altersrente wird durch den Zuverdienst nicht geschmälert, eine Hinterbliebenenrente eventuell schon.
Mehr Gehaltstransparenz
Bis Juni 2026 muss die Bundesregierung eine Richtlinie der EU für eine bessere Vergleichbarkeit von Gehältern umsetzen. Dafür soll das bestehende Entgelttransparenzgesetz überarbeitet werden. Gefordert ist unter anderem ein Auskunftsrecht schon in Betrieben ab 100 Beschäftigten (bisher 200). Beschäftigte sollen erfragen können, was Kolleginnen und Kollegen mit gleichwertigen Jobs im Schnitt verdienen. Das Ziel ist vor allem, die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen zu schließen.
Höhere Sozialabgaben
Gutverdienende müssen 2026 mehr Sozialabgaben bezahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sich um 300 Euro auf 5812,50 Euro Monatsbrutto. In der allgemeinen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung steigt die Grenze jeweils um 400 Euro auf ein Gehalt von 8450 Euro brutto. Bis zu diesen Einkommenswerten sind Sozialabgaben fällig.
Feiertage liegen ungünstiger
Weil mehr Feiertage auf ein Wochenende fallen, hat 2026 mehr Arbeitstage als 2025. Von den bundesweiten Feiertagen betrifft das im kommenden Jahr den Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) und den zweiten Weihnachtstag (25. Dezember), die jeweils auf einen Samstag fallen. Zudem fallen der Reformationstag (31. Oktober) und Allerheiligen (1. November) auf Samstag und Sonntag.
Ganztagsbetreuung für Grundschüler
Für arbeitende Eltern relevant: Erstklässler haben ab August 2026 bundesweit einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Bis 2029 wird die Ganztagsförderung sukzessive auf alle Klassenstufen der Grundschule ausgedehnt.
Steuern: digitaler Bescheid
Die reguläre Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2025 ist der 31. Juli 2026. Neu ist: Der Steuerbescheid kommt standardmäßig nicht mehr per Brief, sondern per Mail. Wer weiter Papier bekommen will statt eines PDFs, muss vorab auf dem Onlineportal Elster dem digitalen Versand widersprechen. Wer die Steuererklärung auf Papier eingereicht hat, bekommt den Steuerbescheid weiter per Post.
Pendlerpauschale wird erhöht
Die Pendlerpauschale wird 2026 erhöht. Bisher können Pendler für die ersten 20 Kilometer Arbeitsweg 30 Cent je Kilometer absetzen und ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Künftig sollen es schon ab dem ersten Kilometer 38 Cent sein. Die Erhöhung der Pendlerpauschale muss am 19. Dezember noch vom Bundesrat abgesegnet werden.
Höhere Ehrenamtspauschale
Ehrenamtler können 2026 eine höhere Aufwandsentschädigung steuerfrei erhalten. Die Übungsleiterpauschale für nebenberufliche Trainer, Betreuer oder Dozenten steigt von 3000 auf 3300 Euro im Jahr. Und die Ehrenamtspauschale für sonstige Tätigkeiten von 840 auf 960 Euro jährlich.
Kindergeld und Steuerfreibeträge
Der Grundfreibetrag, bis zu dem niemand auf sein Einkommen Steuern zahlen muss, steigt 2026 von 12.096 auf 12.348 Euro brutto im Jahr. Bei Ehepaaren gilt der doppelte Betrag. Das Kindergeld steigt minimal von 255 auf 259 Euro pro Kind und Monat. Der Kinderfreibetrag, der alternativ bei Besserverdienern zum Tragen kommt, steigt von 3336 Euro auf 3414 Euro pro Elternteil.
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