Der Wirtschaftsweise Achim Truger schlägt vor, dass die sieben Prozent Topverdiener in Deutschland eine Krisen-Abgabe zahlen sollten, um soziale Kürzungen zu vermeiden. „Ich persönlich plädiere für eine Solidaritätsabgabe für Krisen und Verteidigung“, sagte Truger der „Süddeutschen Zeitung“. Der Bundesregierung drohe durch Ausgaben etwa für Verteidigung und geringere Unternehmensteuern eine Haushaltslücke, die 2029 rund 200 Milliarden Euro betragen könne. „Das durch Kürzungen auszugleichen, wäre sozialer Kahlschlag“, so Truger.
Truger geht damit über die Forderung des Sachverständigenrats hinaus, der im Gutachten eine stärkere Belastung reicher Firmenerben fordert, um Erbschaften gleichmäßiger zu besteuern. Dabei gibt es einen Konflikt: Ratsmitglied Veronika Grimm nennt diese Diskussion in einem Minderheitsvotum „fahrlässig“.
Dazu sagt Truger: „Unsere Argumente sind klar und nachvollziehbar. Dass man sie nicht aussprechen soll, ist mir zu viel der Verneigung vor den Familienunternehmern.“
Interessen der „Reichen in der Politik überrepräsentiert“
Es geschehe häufig, dass gigantische Betriebsvermögen mit lächerlich niedrigen Sätzen besteuert würden oder gar nicht. „Wenn ich 150.000 Euro von der Tante erbe, zahle ich im Zweifel mehr als jemand, dem eine Firma im Milliardenwert in den Schoß fällt.“ Die Interessen der Reichen seien in der Politik überrepräsentiert.
Die Wirtschaftsweisen hatten zuvor für eine Reform der Erbschaftsteuer plädiert. Ziel sollte es sein, die Vermögensungleichheit in Deutschland zu reduzieren und dafür Unternehmen sowie Reiche stärker in die Pflicht zu nehmen, hieß es in dem am Mittwoch veröffentlichten Gutachten der fünf Wirtschaftsweisen um die Münchner Ökonomin Monika Schnitzer. Die Experten sprachen sich zudem für ein staatlich gefördertes Vorsorgedepot aus, damit auch ärmere Bevölkerungsschichten Geld am Kapitalmarkt anlegen könnten.
Grimm kritisiert Steuerbelastung
Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm sieht die Vorschläge ihrer vier Kollegen allerdings kritisch: Eine höhere Steuerbelastung anlässlich von Unternehmensübertragungen könnte ihrer Ansicht nach durchaus mit erheblichen Risiken geringerer Investitionen verbunden sein. „Die Vorschläge der Ratsmehrheit zur Stundung der Steuerzahlungen heilen dies nicht, da auch im Falle der Stundung die Kreditwürdigkeit und somit der Handlungsspielraum der Unternehmen negativ beeinträchtigt würde“, lautet ihre im Gutachten wiedergegebene abweichende Meinung.
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