Der ehemalige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat die von ihm als Finanzminister maßgeblich erarbeitete Grundsteuerreform gegen Kritik verteidigt. „Die Grundsteuerreform selbst ist aufkommensneutral angelegt worden“, betont er jetzt im Gespräch mit WELT. Ob in diesem Jahr durch die neuen Bewertungsverfahren dennoch mehr Geld in den Kassen einzelner Städte und Gemeinden lande, hänge nicht von dem neuen Grundsteuermodell ab, sondern einzig vom gewählten Hebesatz Kommunen.
Scholz sieht die Bürgermeister und Gemeinderäte vor Ort in der Pflicht, das 2019 von der Politik abgegebene Versprechen der Aufkommensneutralität einzulösen. „Wir dürfen erwarten, dass alle Kommunalvertreter sich an ihre damalige Zusage halten und durch die Wahl des passenden Hebesatzes für eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform sorgen“, sagte Scholz. Vielfach wurde diese Erwartung bereits enttäuscht, wie Auswertungen in mehreren Ländern zeigen.
Scholz hatte 2019 gemeinsam mit Ländervertretern ein Reformkonzept für die Grundsteuer erarbeitet. Damals legten sich Bund und Länder fest, dass die Reform aufkommensneutral gestaltet wird. Gemeint war damit nie, dass alle Immobilieneigentümer beziehungsweise deren Mieter nach der Reform genauso viel Grundsteuer zahlen wie zuvor.
Die Neureglung war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 festgestellt hatte, dass die bis dahin geltende Einheitsbewertung auf Grundlage von Zahlen aus dem Jahr 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar sei. Die Richter sprachen von „gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen“ durch die längst überholten Werte.
Kurzum: Die Richter reklamierten, dass einige Grundeigentümer seit Jahren zu wenig Steuer zahlten, andere zu viel. 35 Millionen Grundstücke mussten neu bewertet werden. In elf Ländern gilt seit diesem Jahr das Bundesmodell, bei dem vor allem der Bodenrichtwert und eine pauschalisierte Nettokaltmiete herangezogen werden. Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen wählten ein vereinfachtes Verfahren, bei dem die Fläche und die Lage entscheidend sind. In Baden-Württemberg sind es Bodenrichtwert und Fläche.
Bei allen Modellen gilt: Letztlich entscheidend für die Höhe der Steuer ist der von der Kommune festgesetzte Hebesatz. Mit diesem werden am Ende Grundsteuerwert und Grundsteuermesszahl multipliziert. Schon im Gesetzentwurf von 2019 erging der Appell an die Gemeinden, die „aus der Neubewertung des Grundbesitzes resultierenden Belastungsverschiebungen durch eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Hebesatzes auszugleichen, um ein konstantes Grundsteueraufkommen zu sichern“. Ein formales Verbot, die Hebesätze höher anzusetzen, bestand allerdings nie.
„Instrument zur Haushaltskonsolidierung“
Einige Kommunen legten für dieses Jahr Hebesätze fest, die deutlich über den von mehreren Bundesländern veröffentlichten aufkommensneutralen Sätzen liegen. In Niedersachsen etwa beschloss fast jede dritte Gemeinde einen höheren Hebesatz, wie eine Auswertung des Bundes der Steuerzahler zeigt. Für Baden-Württemberg kam der Verein auf einen ähnlichen Anteil.
Entsprechend deutlich fällt jetzt die Kritik des Eigentümerverbandes Haus & Grund aus. „Die Reform dient vielerorts als Instrument zur Haushaltskonsolidierung. Das sendet, gerade vor dem Hintergrund hoher Wohnkosten, ein verheerendes Signal“, sagte Präsident Kai Warnecke WELT.
Wenn überhaupt gebe es nur sehr maßvolle Steuererhöhungen der Kommunen, auch der Grundsteuer, heißt es dagegen vonseiten des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Die Gemeinden seien gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Haushalte auszugleichen. „Reichen die kommunalen Finanzmittel zur Erfüllung der Aufgaben nicht aus, zum Beispiel weil dringend eine Schulsanierung ansteht, muss auch über angemessene Steuererhöhungen nachgedacht werden“, teilte die Interessenvertretung der rund 11.000 Kommunen mit. Um das zu vermeiden, müssten die Kommunen rasch von hohen Ausgaben, vor allem im Sozialen, entlastet werden.
Losgelöst von der absoluten Höhe der Grundsteuereinnahmen der Kommunen wird am heutigen Mittwoch vor dem Bundesfinanzhof, dem höchsten deutschen Finanzgericht, erstmals über das Bewertungsverfahren verhandelt. Dabei beschäftigen sich die Richter zunächst mit drei Klagen, die sich alle gegen das Bundesmodell richten. Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler unterstützen zwei der Kläger.
„Der damalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat ein Gesetz mit vielen Konstruktionsfehlern auf den Weg gebracht. Manche Länder haben diese Schwächen mit dem Vorschlaghammer zu reparieren versucht – zulasten von Mietern und Eigentümern, die nun teuer dafür aufkommen müssen“, sagte Haus & Grund-Präsident Warnecke. Die gewählten Wertkomponenten führten zu starken Verzerrungen und ignorierten rechtsstaatliche Grundsätze. Von den Finanzgerichten in erster Instanz sah bislang keines einen solchen Verstoß. Die Klagen wurden abgewiesen.
Im Kern geht es um die Frage, ob pauschalierte Nettokaltmieten und Bodenrichtwerte, die von Gutachterausschüssen ermittelt werden, für die Berechnung genutzt werden dürfen. In Einzelfällen können diese von den tatsächlich gezahlten Mieten und den am Markt erzielbaren Bodenwerten abweichen.
Scholz will sich dazu nicht äußern. Im Bundesfinanzministerium unter dem aktuellen Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) zeigte man sich zuversichtlich. Man sei „von der Verfassungsmäßigkeit des reformierten Bewertungs- und Grundsteuerrechts überzeugt“, teilte das Ministerium mit. Das Finanzministerium entschied sich erst in der Vorwoche, den anhängigen Verfahren beizutreten und einen eigenen Vertreter nach München zu schicken.
Dieser Artikel wurde für das Wirtschaftskompetenzzentrum von WELT und „Business Insider Deutschland“ erstellt.
Karsten Seibel ist Wirtschaftsredakteur in Berlin. Er berichtet unter anderem über Haushalts- und Steuerpolitik.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke