Der Rechtsstreit zwischen Verbraucherschützern und dem Discounter Lidl um die "Lidl Plus"-App geht in die nächste Instanz. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) - dem höchsten deutschen Zivilgericht - eingereicht. Das teilte ein Verbandssprecher mit. Zuvor hatte die "Lebensmittelzeitung" berichtet.
Die Verbraucherschützer hatten im April eine Unterlassungsklage gegen die App eingereicht. Sie begründeten den Schritt damit, dass deren Nutzung - anders als in den Teilnahmebedingungen angegeben - nicht kostenlos sei. Zwar müssten Verbraucher kein Geld zahlen, jedoch bezahlten sie mit ihren Daten. Lidl dürfe deshalb nicht behaupten, dass die Nutzung der App kostenlos sei. Außerdem müsse das Unternehmen einen Gesamtpreis angeben.
Ende September hatte das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) die Klage als unbegründet abgewiesen. Nach Ansicht des Verbrauchersenats ist es nicht zu beanstanden, dass Lidl bei der Anmeldung keinen Gesamtpreis angibt. Das deutsche Gesetz und zugrundeliegende europäische Normen verstünden einen Preis als einen zu zahlenden Geldbetrag und nicht als irgendeine sonstige Gegenleistung. Es sei auch nicht irreführend, dass Lidl die Nutzung der App in den Teilnahmebedingungen als kostenlos bezeichnet, hieß es damals.
App hat Millionen Nutzer
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließen die Richter aber eine Revision zu. Nach Angaben der Verbraucherschützer handelt es sich um ein Pilotverfahren. Sie wollen die Frage zum Bezahlen mit Daten daher nun höchstrichterlich klären lassen. Lidl äußerte sich zuletzt nicht zu dem Gerichtsverfahren. Nach früheren Angaben des Discounters nutzen mehr als 100 Millionen Kunden weltweit die "Lidl Plus"-App, um von Rabatten, Coupons und Aktionen zu profitieren.
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