Die EU-Kommission untersucht SAPs Geschäftspraktiken. Der Konzern soll seine Marktstellung genutzt haben, um hohe Gebühren für ungenutzte Services zu verlangen.

Die Europäische Kommission hat wegen mutmaßlicher Verstöße gegen EU-Wettbewerbsregeln ein Verfahren gegen den deutschen Softwarekonzern SAP eingeleitet. SAP habe womöglich seine Vormachtstellung auf dem Markt ausgenutzt, um hohe Zahlungen für seinen Wartungs- und Kundenservice zu verlangen, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit. SAP kann demnach nun auf Brüssel zugehen und Teile seines Geschäftsmodells ändern, um ein Bußgeld abzuwenden.

Die EU-Kommission geht davon aus, dass SAP beim Wartungs- und Kundenservice seiner Software eine Vormachtstellung hat. Diese sichere sich der deutsche Konzern unter anderem dadurch, dass der Service automatisch Teil einer SAP-Lizenz sei, ohne dass Unternehmenskunden sich für einen anderen Anbieter entscheiden könnten. Durch eine automatische Verlängerung der Lizenz-Laufzeiten sorge SAP zudem dafür, dass ein Wechsel kaum möglich sei.

EU-Kommission: Unternehmen zahlen für Wartungsservice, auch wenn sie ihn nicht nutzen

Unternehmen seien durch gebündelte Lizenzen teils außerdem dazu gezwungen, SAPs Wartungsservice für Software zu bezahlen, die sie gar nicht benutzten, teilten die EU-Wettbewerbshüter weiter mit. Entscheide sich ein Kunde dazu, den SAP-Service für einen bestimmten Zeitraum zu kündigen, fielen dafür Gebühren an, die mitunter genauso hoch seien wie die Kosten der SAP-Dienstleistungen im gleichen Zeitraum.

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Dieses Geschäftsmodell könnte den Wettbewerb unter Software-Anbietern in der EU unverhältnismäßig stark eingeschränkt haben, "wodurch europäischen Kunden weniger Auswahlmöglichkeiten und höhere Kosten entstehen" erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera. Die Kommission wolle sicherstellen, "dass Unternehmen, die auf die Software von SAP angewiesen sind, frei die Wartungs- und Servicedienstleistungen auswählen können, die am besten zu ihnen passen".

SAP droht hohes Bußgeld

Eine Frist für das nun eingeleitete Verfahren gibt es nicht. Bestätigen sich die Vorwürfe der EU-Kommission, droht SAP ein Bußgeld in Höhe von maximal zehn Prozent des jährlichen weltweiten Konzernumsatzes. Gemessen am SAP-Umsatz des vergangenen Jahres läge die Höchststrafe damit bei rund 3,4 Milliarden Euro.

SAP ist das wertvollste Unternehmen im deutschen Aktienindex und ist ein weltweit führender Anbieter von Software und Cloud-Dienstleistungen für Unternehmen. Die Software kommt unter anderem in der Personalverwaltung zum Einsatz. Der Konzern hat seinen Hauptsitz in Walldorf in Baden-Württemberg.

AFP rw

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