Wer Wehrdienst oder Zivildienst geleistet hat, bekommt dafür Rentenpunkte gutgeschrieben. Auch Freiwilligendienste erhöhen später die Rente. Aber was gilt genau?

Vor 14 Jahren wurde die Wehrpflicht in Deutschland ausgesetzt. Ab 2027 sollen junge Männer per Gesetz nun wieder auf ihre Tauglichkeit gemustert werden, auch wenn der Wehrdienst erstmal freiwillig bleiben soll. 

Manch älteres Semester wird sich da an seine eigene Zeit im Wehr- oder Zivildienst zurückerinnern. Neben Erfahrungen fürs Leben konnten Wehr- und Zivildienstleistende dabei auch Punkte für die Rente sammeln. Gleiches gilt für heutige Freiwilligendienste. Aber wie profitiert man genau? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Welche Wehrdienstzeiten zählen für die Rente?

Bis zum 30. Juni 2011 galt für Männer in Deutschland die Wehrpflicht, die durch den Wehrdienst erfüllt werden konnte. Der Grundwehrdienst dauerte zuletzt sechs Monate, in den 60er Jahren waren es bis zu 18 Monate. Die Zeit des abgeleisteten Grundwehrdienstes wird für die Rente komplett als Beitragszeit angerechnet. Dazu können noch Zeiten für Wehrübungen kommen, sofern der Arbeitgeber in dieser Zeit kein Gehalt gezahlt hat.

Welche Zivildienstzeiten zählen für die Rente?

Wer Zivildienst statt Wehrdienst geleistet hat, bekommt diese Zeit ebenfalls als Beitragszeit bei der Rentenversicherung gutgeschrieben. Zivildienst konnte man bis zum 31. Dezember 2011 leisten. 

Nicht angerechnet werden laut Deutscher Rentenversicherung jedoch andere soziale Dienste, mit denen aber die Zivildienstpflicht erfüllt wurde. Diese umfassen den Dienst bei: 

  • der Aktion Sühnezeichen
  • dem Service Circle Internationals
  • dem Internationalen Diakonischen Jugendeinsatz
  • im Zivil- oder Katastrophenschutz

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Wie werden Wehr- und Zivildienst auf die Rente angerechnet?

Wehr- und Zivildienstleistende mussten nicht selbst in die Rentenkasse einzahlen. Stattdessen hat der Bund die Beiträge in die Rentenkasse gezahlt. Die Höhe der Beiträge richtete sich dabei nicht nach dem (vergleichsweise niedrigen) Wehrsold oder Zivi-Geld, sondern nach einem festgelegten fiktiven Einkommen. Dieses orientiert sich am Durchschnittsverdienst aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und wurde über die Jahre stetig angepasst.

Was gilt bei freiwilligem Wehrdienst?

Die Wehrpflicht wurde zwar zum 1. Juli 2011 ausgesetzt, seitdem kann man sich aber weiter freiwillig zum Wehrdienst melden. Bis zu 23 Monate freiwilliger Wehrdienst sind möglich. Auch für die freiwilligen Wehdienstzeiten übernimmt der Bund die Beiträge in die Rentenversicherung auf Basis eines fiktiven Einkommens. 

Zum 1. Januar 2020 wurden die Bedingungen hier noch einmal verbessert: Der fiktive Verdienst liegt seitdem bei 80 Prozent (vorher 60 Prozent) des angenommenen Durchschnittseinkommens. 2025 liegt die Bezugsgröße bei 3745 Euro im Monat, 80 Prozent davon sind 2996 Euro.

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Was gilt bei FSJ, FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst?

Wer ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) macht, sammelt ebenfalls Pluspunkte für die Rente. Die Beiträge für die Rentenversicherung (sowie Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) zahlt allein der Arbeitgeber. 

Anders als beim Wehrdienst wird bei den Freiwilligendiensten für die Beitragsberechnung allerdings nur der tatsächliche Verdienst ("Taschengeld") plus eventuelle Sachbezüge (Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung, Verkehr) angerechnet.

Auch wenn die Beitragszahlungen nicht sonderlich hoch ausfallen: Allein die gut geschriebene Versicherungszeit kann am Ende des Arbeitslebens wertvoll sein, um 35 oder 45 Jahre vollzubekommen, mit denen man in Rente gehen kann. Die Freiwilligendienste dauern 6 bis 18 Monate, in Ausnahmefällen 24 Monate. FSJ und FÖJ sind bis zum Alter von 27 Jahren möglich, der BFD ohne Alterseinschränkung.

Muss ich die Zeiten selbst der Rentenversicherung melden?

Eigentlich nicht. Bundeswehr, Bundesamt für Zivildienst oder der betreffende Arbeitgeber des Freiwilligendienstes müssen die Dienstzeiten von sich aus der Rentenversicherung melden, wo sie auf dem persönlichen Rentenkonto gespeichert werden. 

Aber Fehler passieren. Daher sollte man kontrollieren, ob die Zeiten im Versicherungsverlauf der Rentenversicherung korrekt gespeichert sind. Eine Übersicht kann man beim zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern.

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