Wer ein Kind mit Behinderung hat, darf von seinem Arbeitgeber nicht benachteiligt werden - auch, wenn dafür Arbeitszeiten angepasst werden müssen. Das hat der EuGH entschieden.

Kinder und Job unter einen Hut bringen - das ist immer eine Herausforderung. Das gilt umso mehr, wenn Eltern ein behindertes Kind betreuen. "Mit einem behinderten Kind hat man einen Rucksack voller Sorgen. Wenn man dann noch Schwierigkeiten bei der Arbeit bekommt, ist das wie ein Schlag ins Gesicht", erzählt Silke, die einen schwerbehinderten Sohn hat.

Auch Gesa Borek aus Hamburg betreut zwei erwachsene schwerbehinderte Söhne und ist berufstätig. Sie fühle sich häufig zerrissen. Einerseits seien da die Arbeitszeit und Aufgaben, die sie erfüllen müsse. Auf der anderen Seite kümmere sie sich um ihr Kind."Ich habe ein Kind, das Rechte und Bedürfnisse hat, die ich natürlich als Mutter befriedigen möchte, und ich versuche, alle Bälle gleichzeitig in der Luft zu halten."

Borek arbeitet bei einem Sozialverband. Ihr Arbeitgeber hat Verständnis für ihre Situation und ermöglicht ihr etwa, überwiegend im Homeoffice zu arbeiten.

Frau aus Italien hatte geklagt

Bei einer Frau aus Italien war das anders. Sie ist berufstätig und pflegt gleichzeitig ihr schwerbehindertes Kind. Das muss jeden Nachmittag medizinisch behandelt werden und braucht dabei die Betreuung seiner Mutter. Deshalb bat die Frau ihren Arbeitgeber, nur vormittags arbeiten zu dürfen.

Der Arbeitgeber weigerte sich. Die Frau wirft ihm vor, sie wegen der Behinderung ihres Kindes zu diskriminieren. Sie werde schlechter gestellt, weil ihr Arbeitgeber nicht berücksichtige, dass sie Mutter eines behinderten Kindes ist.

Die Frau klagte bis zum obersten italienischen Gericht. Das legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vor. Der EuGH hat der Frau jetzt Recht gegeben. Hartmut Ost, Pressesprecher am Europäischen Gerichtshof, fasst das Urteil zusammen: "Die Eltern eines behinderten Kindes können sich gegenüber ihrem Arbeitgeber auf das Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung berufen."

EuGH: Jede Form von Diskriminierung soll bekämpft werden

Das EU-Recht wolle jede Form der Diskriminierung bekämpfen, so der Gerichtshof. Geschützt seien auch Eltern, die sich um ihr behindertes Kind kümmern. Der Arbeitgeber müsse es ermöglichen, dass Arbeitnehmer ihre behinderten Kinder gut versorgen können. Aber der Aufwand für den Arbeitgeber dürfe nicht unverhältnismäßig sein. Ob das in diesem Fall so war, muss das italienische Gericht jetzt genau prüfen.

Mit dem Urteil ist klar, dass Eltern, die behinderte Kinder betreuen, einen rechtlichen Anspruch gegen ihren Arbeitgeber haben. Der muss die Arbeit so ausgestalten, dass die Eltern Kinderbetreuung und Arbeit vereinbaren können.

Rechtssache C-38/24

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