Politiker mehrerer Parteien fordern strengere Vorschriften dafür, welche Berufsgruppen medizinische Schönheitsbehandlungen durchführen dürfen. Auch Social-Media-Werbung für solche Injektionen soll stärker reglementiert werden. „Das Heilpraktikergesetz ist veraltet und berücksichtigt moderne ästhetische Eingriffe nicht“, sagte Simone Borchardt, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, gegenüber WELT AM SONNTAG.
Problematisch sei beispielsweise, dass Heilpraktiker Hyaluronsäure injizieren dürften, trotz hoher Risiken gerade bei Injektionen im Gesichtsbereich. „Diese Regelung ist aus Patientensicht nicht mehr vertretbar“, sagte Borchardt.
Die Unionspolitikerin fordert zudem bessere Kontrollen der Werbung für solche Eingriffe auf Social-Media-Plattformen. „Aggressive Werbung in sozialen Medien ohne erkennbare Qualifikation darf nicht länger toleriert werden“, sagte sie. „Wer ohne entsprechende Qualifikation Eingriffe mit Botox und Hyaluronsäure anbietet, handelt illegal und gefährdet Patientinnen und Patienten. Hier müssen bestehende Regeln konsequenter kontrolliert und Verstöße stärker geahndet werden“, sagte Borchardt.
Auch Grünen-Gesundheitssprecher Janosch Dahmen sieht Handlungsbedarf. „Wir brauchen endlich eine grundlegende Reform des Patientenrechtegesetzes und des Heilpraktikergesetzes“, sagte er. „Seriöse Medizin darf nicht durch Social-Media-Influencer, Scharlatanerie und unseriöse Heilsversprechen untergraben werden.“
Linken-Gesundheitssprecherin Julia-Christina Stange sieht das ähnlich. „Jeder medizinische Eingriff birgt Risiken. Um Missbrauch und Fehlinformationen einzudämmen, müssen gesundheitsrelevante Beiträge bei Social Media strenger reguliert werden“, sagte Stange.
Dieser Artikel wurde für das Wirtschaftskompetenzzentrum von WELT und Business Insider erstellt.
Anja Ettel ist Wirtschafts-Korrespondentin in Frankfurt. Sie berichtet über die Pharma- und Chemieindustrie, Finanzmärkte und Geldpolitik. Andreas Macho ist Wirtschaftsreporter in Berlin mit dem Schwerpunkt Gesundheit.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke