Vergangenes Jahr haben laut Statistischem Bundesamt mehr als 22 Millionen Deutsche Renten erhalten. Noch deutlicher als die Zahl der Rentner stieg jedoch die Höhe der Rentenleistungen.
Rund 22,3 Millionen Menschen haben vergangenes Jahr in Deutschland Leistungen aus der gesetzlichen, privaten oder betrieblichen Rente erhalten. Das waren 0,75 Prozent mehr als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt mitteilte.
Auch die Gesamthöhe der ausgezahlten Leistungen ist vergangenes Jahr um 5,7 Prozent oder 21,7 Milliarden Euro auf rund 403 Milliarden Euro gestiegen. Der Anstieg war demnach deutlich größer als der Anstieg der Empfänger von Renten.
Besteuerungsanteil erhöht sich
Zu den steuerpflichtigen Einkünften zählten im vergangenen Jahr 70 Prozent der Leistungen - auch hier gab es einen Anstieg, wie das Bundesamt mitteilte. Seit dem Jahr 2015 erhöhte sich der durchschnittliche Besteuerungsanteil um rund 15 Prozentpunkte.
Grund ist die Neuregelung der Besteuerung im Alterseinkünftegesetz von 2005, das den Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung regelte. Das bedeutet, dass Rentenbeiträge während der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und erst die Auszahlungen besteuert werden. Dieser Übergang dauert bis zum Jahr 2058.
Viele Renten blieben steuerfrei
Weil 2024 bei vielen Rentnerinnen und Rentnern der steuerpflichtige Teil ihrer Renten nach Abzügen unterhalb des jährlichen Grundfreibetrags lag, blieben viele Rentenzahlungen steuerfrei. Zumindest dann, wenn keine weiteren Einkünfte vorlagen.
Genaue Zahlen für 2024 sind wegen der langen Fristen zur Steuerveranlagung noch nicht bekannt. Die neuesten Zahlen zur Frage, wie viele Rentnerinnen und Rentner Steuern bezahlten, liegen laut Bundesamt aus dem Jahr 2021 vor. Demnach mussten in dem Jahr rund 41 Prozent der damals insgesamt 21,9 Millionen Rentenbeziehenden Einkommensteuer zahlen.
Bei rund 81 Prozent der steuerbelasteten Rentenempfängerinnen und -empfänger lagen zusätzlich noch andere Einkünfte wie Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen vor. Zu den Rentenbeziehenden zählen auch hinterbliebene Eheleute und Kinder.
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