Mehr als 10.000 europäische Hotels klagen gegen Booking.com. Sie fordern Schadenersatz für die durch das Reiseportal erzwungene Preisbindung, die gegen Kartellrecht verstoßen hat.

Europas Hotellerie geht gegen Booking.com vor Gericht. Im Rahmen einer Sammelklage fordern sie Schadenersatz für die jahrelang erzwungenen Preisbindungen. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Herbst 2024, wonach sogenannte Bestpreisklauseln kartellrechtswidrig seien. Diese Klauseln hatten verhindert, dass Hotels ihre Zimmer abseits der Plattform, etwa auf der eigenen Website, günstiger anbieten durften. Ziel war es, sogenannte Trittbrettbuchungen zu unterbinden.

Schadenersatz für zwei Jahrzehnte

Für erfolgreiche Buchungen zahlten die Hotels eine Provision an Booking.com. Hotelgäste zahlten diese Vermittlungsgebühr also indirekt über die Zimmerpreise. Die EuGH-Richter urteilten jedoch, dass Plattformen wie Booking.com auch ohne solche Vorgaben wirtschaftlich bestehen können.

Für Reisende hat der Rechtsstreit keinerlei Auswirkungen mehr. Die Online-Plattform hatte die Klauseln im Europäischen Wirtschaftsraum wegen des EU-Digitalgesetzes Digital Markets Act (DMA) 2024 abgeschafft. Ziel der Klage ist es, Schadenersatz für den Zeitraum von 2004 bis 2024 zu erhalten.

"Zeit für Wiedergutmachung"

"Europäische Hoteliers haben lange unter unfairen Bedingungen und überhöhten Kosten gelitten", sagt der Präsident der europäischen Hotelallianz Hotrec, Alexandros Vassilikos. Die Sammelklage sende somit eine klare Botschaft: "Missbräuchliche Praktiken im digitalen Markt werden von der Hotellerie in Europa nicht hingenommen."

Die Klage wird vor einem niederländischen Gericht verhandelt, denn der Hauptsitz des Reiseportals ist in Amsterdam. Der Rechtsstreit wird von der Hotel Claims Alliance koordiniert. Unterstützt wird sie vom Hotrec und mehr als 30 nationalen Hotelverbänden, darunter auch der Hotelverband Deutschland (IHA). "Jetzt ist es an der Zeit, gemeinsam aufzutreten und Wiedergutmachung zu fordern", sagt Alessandro Nucara, Generaldirektor des italienischen Verbands Federalberghi.

"Die Sammelklage erfährt einen überwältigenden Zuspruch", sagt IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe. Wegen der großen Resonanz wurde die Anmeldefrist bis zum 29. August verlängert.

Umsatzsprung im zweiten Quartal

Trotz Kritik bleibt Booking.com für viele Hotels unverzichtbar. Über die Plattform erreichen sie eine große Zahl potenzieller Gäste. Laut einer Studie von Hotrec und der Fachhochschule Westschweiz Wallis lag der Marktanteil des Mutterkonzerns Booking Holdings im Jahr 2023 europaweit bei 71 Prozent, in Deutschland sogar bei 72,3 Prozent. Gleichzeitig ist der Anteil der Direktbuchungen in Deutschland zwischen 2013 und 2023 um gut acht Prozent gesunken.

Vor einigen Tagen hatte das Reiseportal die Bilanz des zweiten Quartals präsentiert. Der Umsatz kletterte um 16 Prozent auf 6,8 Milliarden Dollar. Für das laufende dritte Quartal rechnet Booking mit einem Umsatzwachstum zwischen sieben und neun Prozent und einem Anstieg der gebuchten Übernachtungen um 3,5 bis 5,5 Prozent.

Eine robuste Nachfrage vor allem in Asien glich eine schwächere Entwicklung in den USA aus. Getragen wurde das Geschäft von innerasiatischen Reisen, angetrieben von wohlhabenden chinesischen Touristen. Rund 25 Prozent der gesamten Reservierungen von Booking stammen aus Asien.

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