- Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland zweimal verurteilt.
- Ein Urteil betrifft Menschenrechtsverstösse in der Ukraine, das andere den Abschuss eines malaysischen Passagierflugzeugs über der Ostukraine.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat zwei Urteile gegen Russland gefällt: Die Urteile betreffen einerseits die Verantwortung Russlands für den Abschuss eines Passagierflugzeugs der Malaysia Airlines (Flug MH17) und andererseits Verstösse gegen Menschenrechte in der Ukraine.
Verantwortlich für Abschuss von MH17
Das Gericht hat entschieden, dass Russland verantwortlich ist für den Abschuss des Flugzeugs von Malaysia Airlines (Flug MH17) über der Ostukraine vor elf Jahren. Russland habe es versäumt, das Ziel der Rakete genau zu überprüfen und das Leben der Menschen an Bord zu schützen.

Der Flug MH17 war am 17. Juli 2014 auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur über umkämpftem Gebiet in der Ostukraine von einer russischen Luftabwehrrakete getroffen worden, die prorussische Rebellen abgefeuert hatten. Alle 298 Menschen an Bord starben. Russland weist bis heute jegliche Verantwortung dafür zurück.
«System von Verstössen» gegen Menschenrechte
Es ist das erste Mal, dass ein internationales Gericht Russland für Menschenrechtsverletzungen seit der Invasion in der Ukraine verantwortlich macht. In seinem Urteil stellt der EGMR fest, dass Russland schon vor dem eigentlichen Kriegsbeginn, konkret zwischen 2014 und 2022, ein «System von Verstössen» gegen die Menschenrechte etabliert hatte. Dazu gehörten unter anderem wahllose militärische Angriffe, Hinrichtungen von Zivilisten und ukrainischen Militärangehörigen, Folter und Vertreibung.
Die Auswirkungen der Urteile dürften begrenzt sein: Russland erkennt die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht an. Das Land wurde wegen seines seit Februar 2022 andauernden Angriffskrieges gegen die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen. Damit ist Russland auch kein Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr, für deren Einhaltung der Gerichtshof sorgt. Europarat, Menschenrechtskonvention und der Gerichtshof sind aber unabhängig von der EU.
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