Schon vor zweieinhalb Jahren haben die höchsten deutschen Arbeitsrichter entschieden: Auch hierzulande muss die tägliche Arbeitszeit der Beschäftigten systematisch erfasst werden – so wie es ein Urteil des EuGH von 2019 vorsieht. Genaueres sollte eigentlich ein bundesdeutsches Gesetz regeln, das immer noch auf sich warten lässt. Trotzdem gilt die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit bis auf wenige Ausnahmen bereits.
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