Die extremen Preiserhöhungen beim Sport-Streaminganbieter DAZN in den Jahren 2021 und 2022 waren voraussichtlich rechtswidrig. Einen entsprechenden Hinweis hat das Oberlandesgericht (OLG) zu einer Verbandsklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VZBV) in Hamm bei einer mündlichen Verhandlung gegeben. Ein Urteil will das Gericht am 18. November verkünden.
In den kommenden drei Wochen können sich betroffene DAZN-Kunden noch in ein Klageregister eintragen, um Anspruch auf Rückzahlungen anzumelden. DAZN wollte sich nach der mündlichen Verhandlung nicht äußern.
Die Verbraucherschützer beklagen, dass die Preiserhöhungsklauseln in den Verträgen intransparent und damit unwirksam waren. Die Klage richtet sich gegen die DAZN-Mutter mit Sitz in London. Die Richterinnen des OLG schlossen sich in einer vorläufigen Bewertung dieser Sicht an. Die Begrifflichkeiten in der Klausel seien für Verbraucher nicht zu verstehen. Es sei für die Kunden nicht nachvollziehbar gewesen, in welchem Verhältnis die Formulierungen über veränderte Marktbedingungen zu den dann erfolgten, zum Teil extremen Preiserhöhungen standen, erklärte die Vorsitzende Richterin Adrienne Siemers.
Preis im Jahr 2022 mehr als verdoppelt
Das OLG München hat in einem Parallelverfahren, das ebenfalls vom VZBV geführt wird, die Preisanpassungsklausel in den Nutzungsbedingungen von DAZN aus dem Jahr 2022 für unwirksam erklärt. Begründung: Die Klausel ist nach Überzeugung des OLG München zu unbestimmt, und Verbraucher seien deshalb nicht in der Lage, die Berechtigung der Erhöhung zu überprüfen. Der Fall liegt derzeit beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe und ist bisher nicht rechtskräftig.
Der Sport-Streamingdienst bietet unter anderem Spiele der Fußball-Bundesliga und Champions League an. Laut VZBV erhöhte DAZN seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Unter anderem sei im Sommer 2022 der monatliche Preis für Bestandskunden von 14,99 auf 29,99 Euro erhöht worden.
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