Europameister Owen Ansah geht den juristischen Weg und akzeptiert die von der Nationalen Anti-Doping-Agentur vorgeschlagene Sperre über vier Jahre nicht. Das teilte die Nada nach Ablauf einer 20-Tage-Frist mit. Stattdessen verlangt der Sprinter die Einleitung eines Disziplinarverfahrens beim Deutschen Sportschiedsgericht. Ansahs Anwalt Rainer Cherkeh hatte der Deutschen Presse-Agentur bereits mitgeteilt, dass es mit Blick auf das laufende Verfahren kein weiteres Statement geben werde.
Das nun angestoßene Verfahren ist laut Nada nicht öffentlich. „Zu weiteren Verfahrensdetails, insbesondere zum zeitlichen Verlauf, kann die Nada keine Aussagen treffen. Die Verfahrensgestaltung obliegt dem Schiedsgericht. Der Nada ist es aber wichtig, dass das Verfahren vor dem Deutschen Sportschiedsgericht zügig und effektiv durchgeführt wird“, teilte die Agentur mit.
Der deutsche 100-Meter-Rekordler dürfte trotz des Vorwurfs eines verweigerten Dopingtests weiter starten und ist nicht suspendiert. Allerdings hatte der 25-Jährige, der mit Gold über 200 Meter und Bronze über 100 Meter vor zwei Wochen bei der EM in Birmingham groß aufgetrumpft hatte, seine Saison am Donnerstag wegen einer Verletzung vorzeitig beendet. Ihm droht die Annullierung der Resultate und Medaillen.
Hätte Ansah akzeptiert, wäre die Strafe reduziert worden
Das war passiert: Ansah wollte am 9. Juli gerade zum Diamond-League-Meeting nach Monaco aufbrechen und war nach eigenen Worten unter Zeitdruck, als ihn ein Kontrolleur zur Abgabe einer Dopingprobe aufforderte. Er gab an, kurz zuvor die Toilette besucht zu haben und nicht so schnell eine Probe abgeben zu können. Der Kontrolleur war außerhalb des von Ansah angegebenen Zeitfensters erschienen. Der Sprinter betont, er habe sich zu keinem Zeitpunkt geweigert, eine Probe abzugeben.
Ansahs Lauf zu Gold: Bei der EM in Birmingham bewies er NervenstärkeDaran hält Ansah weiter fest. Am 7. August begann eine Frist von 20 Tagen, in der er die Möglichkeit hatte, die Feststellungen der Nada zu akzeptieren oder die Einleitung eines Disziplinarverfahrens beim Deutschen Sportschiedsgericht zu verlangen. Hätte der Sprinter vom Hamburger SV die Sperre akzeptiert, hätte sich die Strafe auf drei Jahre reduziert. Stattdessen geht der juristische Streit weiter.
Das Deutsche Sportschiedsgericht entscheidet über die Anträge der Nada und von Owen Ansah. Gegen die Entscheidung besteht für beide Seiten sowie für den Leichtathletik-Weltverband und die Welt-Anti-Doping-Agentur Wada die Möglichkeit des Rechtsbehelfs zum Internationalen Sportgerichtshof Cas.
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