Dynamo Dresden hat kommerzielle Stadion-Vlogs bei Heimspielen untersagt. Das teilte der Fußball-Zweitligist in einem Schreiben an seine Fans mit. Das Filmen von Spielszenen und das Aufnehmen von Stadionbesuchen zum Zweck der kommerziellen Verwertung sei laut Stadionordnung nicht gestattet.
Zwar sind private Erinnerungsfotos und kurze Videos demnach weiter erlaubt. Insbesondere in den Blöcken K1 bis K5, dem sogenannten K-Block, bittet der Verein die Anhänger jedoch, die dort geltenden Regeln zu beachten und „sensibel sowie verantwortungsvoll“ mit Smartphones und Kameras umzugehen. In diesem Bereich stehen auch die Ultras der Sachsen.
Unter der Überschrift „Vloggen? Nicht bei Dynamo“ veröffentlichte der Verein ein gemeinsam mit Ultras und Fanvertretern verfasstes Statement. Darin heißt es unter anderem: „Das Filmen von Spielszenen und Stadionbesuchen mit dem Ziel einer kommerziellen Verwertung ist gemäß Stadionordnung nicht gestattet. Dieses Verbot dient insbesondere dem Schutz der Medien- und Verwertungsrechte unserer TV-Partner sowie der Rechte der Sportgemeinschaft Dynamo Dresden. Werden Inhalte monetarisiert, profitieren davon in erster Linie die jeweiligen Ersteller, während unser Verein dabei leer ausgeht.“
„Rücksichtnahme und gegenseitiger Respekt“, schreibt der Klub
Daneben begründete Dynamo die Einschränkung mit dem Wunsch vieler Fans, das Spiel ohne dauerhafte Kameras oder Aufnahmen in ihrer unmittelbaren Umgebung verfolgen zu können. „Rücksichtnahme und gegenseitiger Respekt sind daher wichtige Voraussetzungen für eine positive Atmosphäre auf den Rängen“, hieß es weiter. Der Klub kündigte zugleich an, mit den Anhängern über das Thema im Austausch bleiben zu wollen.
Die Dresdner bestreiten ihr erstes Heimspiel in der neuen Saison am Sonntag gegen Darmstadt 98 (13.30 Uhr/Sky). Der Klub kann in dieser Partie mit einem vollen Stadion rechnen, denn er war mit einer Klage beim Ständigen Schiedsgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gegen ein Urteil des DFB-Bundesgerichts erfolgreich. Die Blöcke K1 bis K5 dürfen geöffnet werden.
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Nach schweren Vorfällen im Heimspiel gegen Hertha BSC am 4. April hatte das DFB-Sportgericht beide Vereine mit hohen Geldstrafen belegt und Dresden noch mit einem Teilausschluss der Zuschauer in zwei Heimspielen belegt. Die zweite Partie wurde dabei zur Bewährung bis Sommer 2027 ausgesetzt.
Dresden hat zwei Wochen Zeit, die Einlegung der Schiedsklage zu begründen und wie der DFB auch jeweils einen Schiedsrichter zu benennen. Anschließend wird das Ständige Schiedsgericht unabhängig entscheiden. Dresden sah den Teilausschluss der rund 9500 Zuschauer als Kollektivstrafe an und hatte dagegen Einspruch erhoben. Sollte die Schiedsklage dann vollständig oder teilweise zurückgewiesen werden, wird Dresden das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 5. Juni 2026 annehmen. Der Teilausschluss der Zuschauer würde dann das auf den Zeitpunkt des Urteils folgende Heimspiel betreffen. Dynamo kann aber trotz der Anerkennung des Urteils weitere Rechtsmittel einlegen.
Mindestens 17 Personen verletzt
Beim Spiel gegen die Berliner in der vergangenen Saison wurden im Dresdner Zuschauerblock insgesamt 27 pyrotechnische Gegenstände entzündet. Nachdem es zuvor zu erheblichen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern beider Vereine sowie Mitarbeitern des Sicherheits- und Ordnungsdienstes gekommen war, überstiegen mindestens 77 Dresdner Anhänger aus dem Bereich des K-Blocks die Begrenzung zum Innenraum und rannten über das Spielfeld in Richtung des Gästeblocks. Dabei wurden gezielt bengalische Feuer und Feuerwerksraketen auf Berliner Anhänger sowie in Richtung des Gästeblocks abgefeuert. Das Spiel musste für 19 Minuten unterbrochen werden. Insgesamt wurden mindestens 17 Personen verletzt.
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