Ein Beitrag in der ARD hatte während der Olympischen Winterspiele im Februar für große Unruhe im deutschen Eisschnelllaufsport gesorgt. Der Präsident der Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft (DESG), Matthias Große, versuchte später auf einer Pressekonferenz und im Interview mit WELT AM SONNTAG die Vorwürfe, es herrsche im Verband ein Klima der Angst, und Top-Athleten würden an den Kosten beteiligt, zu widerlegen.
Er lud den Autor des Beitrags, Hajo Seppelt, von einer Pressekonferenz aus, nannte ihn einen Lügner und sagte, er werde mit ihm nur noch in einem Gerichtssaal sprechen. Seppelt hatte im Interview mit WELT AM SONNTAG den laufenden Rechtsstreit beschrieben und erklärt: „Es scheint mir ein eher ungewöhnliches Verständnis von Pressefreiheit und Meinungspluralismus zu sein.“
Ein aktueller Gerichtsentscheid stützt nun seine These. So ist die DESG mit ihren Unterlassungsansprüchen gegen die ARD-Berichterstattung vor dem Landgericht Hamburg weitgehend gescheitert. Wesentliche Teile der „Sportschau“-Veröffentlichungen über Missstände bei der DESG sind demnach weiter zulässig (Az. 320 O 133/26). „Wir begrüßen den Beschluss des Landgerichts Hamburg, weil er die wesentlichen Aussagen der ARD-Berichterstattung und somit die Recherchen der Autoren zu diesen Inhalten stützt“, sagte ARD-Sportkoordinator Axel Balkausky laut einer Mitteilung des öffentlich-rechtlichen Senders.
Nicht zugelassen: Die Sportjournalisten Hajo Seppelt (links) und Jörg Mebus vor der Auffahrt zum Müggelturm, wo die Pressekonferenz der DESG stattfandZu Beginn der Olympischen Winterspiele in Italien hatte ein „Sportschau“-Bericht über angebliche Unregelmäßigkeiten bei der DESG und ein belastetes Verhältnis zwischen einigen Athleten und der Verbandsspitze für Aufsehen gesorgt. Bei einem Medientermin nach Olympia hatte die DESG-Führung um Präsident Matthias Große zwei ARD-Journalisten mit einem Hausverbot belegt und damit heftige Kritik ausgelöst.
ARD-Sportkoordinator sieht sich bestätigt
Die ARD hatte sich geweigert, eine vom Verband geforderte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Das Landgericht Hamburg wies das Begehren der DESG jetzt in vier Aspekten ab, in einem Fall muss die ARD ihre Berichterstattung korrigieren. Dabei geht es um die Dauer der Auszahlung von Prämien durch die DESG an Athletinnen und Athleten.
Beim Rezipienten sei laut Gericht durch den ARD-Bericht der Eindruck entstanden, „dass in mehreren Fällen Prämien erst nach Ablauf von mehr als einem Jahr ausgezahlt worden seien“. Dies stimme so nicht. „Unstreitig habe es in lediglich einem Fall einen Zeitablauf von mehr als einem Jahr gegeben, bis eine Prämie ausgezahlt worden sei“, stellte das Hamburger Landgericht fest.
In den anderen strittigen Aspekten bestehe hingegen kein Unterlassungsanspruch gegen die ARD. „Insoweit handele es sich um zulässige Meinungsäußerungen“, entschied das Gericht.
„Nach dem Beschluss des Landgerichts Hamburg sind die Einlassungen des DESG-Präsidenten im Nachgang sowie die Tatsache, dass zwei ARD-Journalisten von einer Pressekonferenz des Verbandes ferngehalten wurden, erst recht kritikwürdig“, sagte ARD-Sportkoordinator Balkausky. Die DESG äußerte sich zunächst nicht zu der Entscheidung.
Abonnieren Sie WELTMeister bei Spotify, Apple Podcasts oder direkt per RSS-Feed.
Der Verband hatte sich zuletzt Mitte März mit der Thematik auseinandergesetzt und den ARD-Journalisten darin gar eine Mitschuld am schlechten Abschneiden der DESG-Athleten gegeben: „Unsere Olympiastarterinnen und Olympiastarter fühlten sich speziell von Herrn Seppelt während der Olympischen Spiele regelrecht ,gestalkt‘, da er ihnen an der Eisfläche auflauerte und sie mit Fragen nervte. Journalistisches Fingerspitzengefühl? Mediale Sorgfaltspflicht? Nichts davon war zu spüren bei Herrn Seppelt, dessen Gier nach der großen Geschichte ihn antrieb“, heißt es in einem Artikel vom 18. März.
Seppelt habe die Sportler „so in der Vorbereitung auf die Wettkämpfe massiv gestört und in ihren Leistungen beeinträchtigt“. Schwere Vorwürfe, die auch deshalb überraschen, da Seppelt nach WELT-Informationen während der gesamten Olympischen Spiele überhaupt nicht in Italien vor Ort war.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke