Schwere Niederlage für den Chefkoch der deutschen Fußball-Nationalmannschaft: Anton Schmaus ist vom Amtsgericht Regensburg zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 44 Jahre alte Sternekoch soll bei den Lohnnebenkosten seiner Angestellten manipuliert haben. Zusätzlich muss er 37.669,52 Euro an die AOK Bayern sowie 9000 Euro an die Staatskasse zahlen. Drei Jahre lang darf er sich nichts zuschulden kommen lassen.

Nach Überzeugung des Gerichts beschäftigte Schmaus zwei türkische Reinigungskräfte als geringfügig Angestellte, obwohl sie deutlich mehr als die damalige 450-Euro-Grenze verdienten. Teile des Mehrverdienstes sollen über fiktive Angestellte abgerechnet worden sein. Richter Patrick Tschech verwies dabei auch auf die Rolle der mitangeklagten früheren Büroleiterin Tanja S. (51), die die fehlerhaften Lohnabrechnungen erstellt und so die Sozialkassen getäuscht habe. Sie wurde zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt.

In einem weiteren Punkt wurde Schmaus freigesprochen. Den Vorwurf, er habe seine Buchhalterin in einer anderen Firma nur zum Schein angestellt, um eine Lohnerhöhung zu verschleiern, sah das Gericht nicht als erwiesen an.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Schmaus habe von den falschen Abrechnungen nichts gewusst, argumentierte Anwalt Jörg Meyer. Sein Mandant arbeite bis zu 90 Stunden pro Woche und sei an rund 100 Tagen im Jahr nicht in seinen Regensburger Betrieben. Die Vorwürfe hätten einen erheblichen Reputationsschaden verursacht.

Schmaus geht in Berufung

Auslöser des Verfahrens war eine Anzeige der damaligen Mitarbeiterin Tanja S. beim Hauptzollamt im August 2023. Eine Zollbeamtin sagte im Prozess aus, S. habe von ausbleibenden Gehaltszahlungen und mehreren Kündigungen berichtet. Schmaus habe auf Mitarbeiter einschüchternd gewirkt, Arbeitszeiten seien nicht korrekt erfasst worden. Das Amtsgericht wertete die Anzeige als von Wut und persönlicher Enttäuschung geprägt, sah jedoch keine nachweisliche Falschaussage.

Der Richter betonte, Schmaus habe nicht aus Bereicherungsabsicht gehandelt. Ziel sei gewesen, eine verlässliche Reinigungskraft zu halten. Es sei eine schnelle Entscheidung getroffen worden, die nicht glücklich gewesen sei.

Die Verteidigung kündigte Rechtsmittel an. Zwar erkenne man den Teilfreispruch an, sagte Meyer, halte den Schuldspruch jedoch für falsch. Gegen das Urteil vom 16. Januar 2026 werde Berufung eingelegt. Meyer sagte gegenüber dem BR: „Für uns ist offen gestanden die Beweiswürdigung nicht hundertprozentig nachvollziehbar.“

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