Marathon-Weltrekordlerin Ruth Chepngetich aus Kenia ist wegen eines Dopingvergehens für drei Jahre gesperrt worden. Die 31-Jährige habe Verstöße gegen die Anti-Doping-Regeln eingeräumt, teilte die unabhängige Integritätskommission des Leichtathletik-Weltverbands (AIU) mit.
Den Angaben zufolge hat Chepngetich die Strafe bereits akzeptiert, nachdem sie am 14. März positiv auf das harntreibende Mittel Hydrochlorothiazid getestet wurde. Der erlaubte Grenzwert wurde dabei deutlich überschritten. Das Mittel kann zur Verschleierung anderer verbotener Substanzen im Urin dienen.
Chepngetich war im Juli bereits vorläufig suspendiert worden. Die Marathon-Weltmeisterin von 2019 in Doha stritt zunächst ab, absichtlich gegen die Anti-Doping-Regeln verstoßen zu haben. Unter anderem begründete sie den erhöhten Wert damit, ein Medikament mit dem Mittel zur Behandlung einer Krankheit eingenommen zu haben. Da Chepngetich den Verstoß inzwischen zugegeben und die Strafe akzeptiert hat, wurde diese von vier auf drei Jahre reduziert.
Chepngetich unterbot als erste Frau die Marke von 2:10 Stunden
Darüber hinaus aber gibt es noch weitere Untersuchungen, wie die AIU bekanntgab. „Der Fall im Zusammenhang mit dem positiven Test auf HCTZ ist abgeschlossen, doch die AIU wird die verdächtigen Daten aus Chepngetichs Telefon weiter untersuchen, um festzustellen, ob weitere Verstöße vorliegen“, erklärte AIU-Chef Brett Clothier.
Alle Erfolge und Rekorde, die die Afrikanerin vor dem 14. März erzielte, bleiben vorerst bestehen – und somit auch der Marathon-Weltrekord. Den hatte Chepngetich im Oktober des vergangenen Jahres beim Chicago-Marathon aufgestellt, als sie als erste Frau mit 2:09:56 Stunden die Marke von 2:10 Stunden über die 42,195 Kilometer unterbot.
„Auch wenn dieser Fall für jene enttäuschend ist, die dieser Athletin vertraut haben, zeigt er, dass das System funktioniert“, sagte der AIU-Vorsitzende David Howman. Er erklärte, dass niemand über den Regeln stehe.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke