Der Sammelklage von Verbraucherschützern gegen den Sport-Streamingdienst DAZN wegen angeblich rechtswidriger Preiserhöhungen haben sich bereits rund 4500 Menschen angeschlossen. Das ließ die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) verlauten.

Verbraucher sowie kleine Unternehmen haben noch Zeit, sie könnten sich der Sammelklage noch mindestens bis 25. September 2026 anschließen, hieß es in dem Statement weiter – und zwar völlig kostenfrei. Dazu müssen sich Betroffene beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Wie genau das für wen funktioniert, erklären die Verbraucherschützer auf der Seite „Sammelklagen.de/verfahren/dazn“.

Möglich sei das laut des Bundesamts für Justiz in Bonn durch die Eintragung in das sogenannte Verbandsklageregister, die angemeldet werden kann. Die erste mündliche Verhandlung beim Oberlandesgericht Hamm sei für den 4. September 2026 terminiert (Aktenzeichen: I-12 VKl 1/24). Der Vorteil der Sammelklage: Im Falle eines Klageerfolgs muss der Streamingdienst Klägerinnen und Kläger automatisch entschädigen – ohne dass diese erneut vor Gericht ziehen müssen. Zum Entschädigungsbetrag kommen außerdem noch Zinsen hinzu.

Der Sport-Streamingdienst bietet unter anderem Spiele der Fußball-Bundesliga und Champions League an. Laut VZBV erhöhte DAZN seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kundinnen und Kunden. Unter anderem sei im Sommer 2022 der monatliche Preis für Bestandskunden von 14,99 auf 29,99 Euro erhöht worden. Der VZBV hält die „zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig“.

DAZN rechtfertigt die Preiserhöhung

Alleine im Jahr 2023 seien bei den Verbraucherzentralen und dem VZBV 500 Beschwerden gegen DAZN eingegangen. Das seien etwa siebenmal so viele wie noch im Jahr zuvor gewesen. DAZN-Kunden hätten demnach unter anderem von Preiserhöhungen und anderen Änderungen im Vertragsverhältnis berichtet, „ohne dass sie darüber ausreichend informiert wurden oder ihnen zugestimmt hätten. Einen anschließenden Widerruf lehnte DAZN laut Betroffenen ab. Kund:innen berichten von langen Chats mit dem Kundenservice oder langen Wartezeiten am Telefon“.

Der Streamingsender sieht das anders. „Die Preiserhöhungen waren keine Willkür“, sagte DAZN-Deutschlandchefin Alice Mascia kürzlich der „FAZ“: „Wir hatten damals innerhalb sehr kurzer Zeit unser Angebot immens verbessert, indem wir ein Drittel der Bundesliga-Rechte und das Gros der Champions-League-Spiele gekauft haben.“

Die Verbraucherschützer beklagen dagegen die Preiserhöhungsklausel in den Verträgen als intransparent und damit unwirksam. Der VZBV hatte daraufhin im vergangenen Jahr eine Verbandsklage gegen das Londoner Unternehmen DAZN Limited beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Die Sammelklage hilft Verbrauchen, bei Massenschäden ihr Recht einfach durchzusetzen – im besten Fall sogar ohne eigene Klage.

Laut VZBV habe DAZN seit dem Beginn seines Betriebs in Deutschland im August 2016 „seine Preise kontinuierlich angehoben. Ursprünglich betrug der Preis für ein Monatsabonnement nur 9,99 Euro. Zum 1. August 2022 hatte DAZN seine Preise für Bestandskunden noch einmal deutlich erhöht. Sie stiegen von monatlich 14,99 auf 29,99 Euro und bei Einmalzahlung von 149,99 auf 274,99 Euro pro Jahr“.

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