Fußballprofis wird ja gern nachgesagt, dass sie unselbstständig sind und ihnen in einer Blase von Claqueuren und Putzerfischen alles hinterhergetragen wird. Junge, reiche Schnösel, deren einziges Interesse dem nächsten Sportwagen oder Gucci-Jogginganzug gilt. Das ist natürlich übertrieben, es gibt aber immer wieder Geschichten aus dem deutschen Profifußball, die das Narrativ nähren. Die von Moussa Sylla etwa.
Der Angreifer gilt derzeit als einer der besten Spieler von Schalke 04. Das war früher mal ein wertvolleres Prädikat als derzeit, aber immerhin. Sylla war vor der vergangenen Saison für rund eine Ablöse von 2,5 Millionen Euro vom französischen Klub FC Pau zu dem Zweitligaklub gekommen. Und zwar nicht allein: Sylla kam mit seiner Frau und seinem Hund Ghosty. Dieser genießt sein Dasein aber mittlerweile nicht mehr bei dem Fußballspieler, sondern fristet es im Essener Tierheim.
Der Franzose hat nämlich offenbar kein Interesse mehr an dem American Staffordshire Bullterrier-Mischling. Wie die „WAZ“ berichtet, soll der 25-Jährige das drei Jahre alte Tier Anfang Juni bei einer Hundesitterin aus Mülheim an der Ruhr untergebracht haben, diese habe ihn aus dem Düsseldorfer Haus der Syllas abgeholt.
Die Frau habe Ghosty bereits mehrfach aufgenommen. Er wurde danach auch immer wieder von den Besitzern aufgenommen. Dieses Mal jedoch nicht. Familie Sylla habe sich nicht mehr blicken lassen und alle Nachrichten wochenlang einfach ignoriert, sagt die Hundesitterin. Ghosty wurde geghostet.
Sprachnachricht vom Schalke-Mitarbeiter
Daraufhin wandte sich die Dame an den FC Schalke. Ein Mitarbeiter ließ per Sprachnachricht ausrichten, dass Sylla leider Gottes „keine Verwendung mehr“ für den Hund habe. Er könne weggegeben werden.
Die Hundebetreuerin brachte den Hund daraufhin Anfang August ins Tierheim. Eine Weitervermittlung ist aber schwierig, da es sich höchstwahrscheinlich um einen Listenhund handelt, einer potenziell gefährlichen Rasse also. Wer solch einen Hund in Deutschland halten will, muss Auflagen erfüllen und einen Sachkundenachweis erbringen.
Dem Ordnungsamt Düsseldorf lieg laut „WAZ“ solch ein Nachweis nicht vor. Gegen Sylla wurde daher ein Verfahren auf Grundlage des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes sowie der entsprechenden Verordnung eingeleitet.
Laut des Tierheims fehlen dem Hund zudem nötige Impfungen, etwa gegen Tollwut. Die Vorsitzende des Essener Tierschutzvereins, Elke Esser-Weckmann, nennt den Fall eine „Missachtung“ des Hundes, das Verhalten des Schalker Stürmers sei „unverantwortlich“.
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