Der Vater von Weltklasseläufer Jakob Ingebrigtsen ist in Norwegen von Vorwürfen der Gewalt gegen mehrere seiner Kinder weitgehend freigesprochen worden. Der siebenfache Familienvater Gjert Ingebrigtsen wurde zwar wegen eines vorsätzlichen Schlages mit einem Handtuch ins Gesicht seiner damals erst 15-jährigen Tochter während eines Streits verurteilt. Dafür erhielt er 15 Tage Gefängnis auf Bewährung und muss eine Entschädigung in Höhe von umgerechnet rund 870 Euro zahlen.
Von anderen Anschuldigungen – darunter Gewalt gegen Jakob Ingebrigtsen – wurde der 59-Jährige dagegen freigesprochen. Im Falle der Tochter wurde er wegen Körperverletzung, nicht aber wegen des schwereren Vorwurfs der Misshandlung enger Angehöriger verurteilt, wie aus dem Urteil des zuständigen Amtsgerichts Sør-Rogaland in Sandnes bei Stavanger hervorging.
Jakob Ingebrigtsen (24) zählt zu den bekanntesten Sportlern Skandinaviens. Der Mittel- und Langstreckenläufer gewann sowohl in Tokio (1.500 Meter) als auch in Paris (5.000 Meter) olympisches Gold, er ist zudem mehrfacher Welt- und Europameister.
„Ein Fall ohne Gewinner“, sagt der Verteidiger
Für entsprechend großes Aufsehen sorgte der Fall um seinen Vater, der Jakob und weitere seiner laufenden Kinder bis zum familiären Bruch im Zuge des Handtuchvorfalls gegen die Tochter lange Zeit trainiert hatte. Vor Gericht wurde dem 59-Jährigen vorgeworfen, sowohl physisch als auch psychisch gegenüber Jakob und dessen heute 19-jähriger Schwester gewalttätig geworden zu sein. Seine Kindheit sei von Angst und Gewalt geprägt gewesen, hatte Jakob ausgesagt.
Gjert Ingebrigtsen hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Einer seiner Anwälte, John Christian Elden, erklärte nach der Urteilsverkündung: „Dieser Fall hat keine Gewinner, und das heutige Urteil zeigt, dass alle Betroffenen einer enormen Belastung ausgesetzt wurden, die man hätte vermeiden sollen.“
Die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre Gefängnis für den Angeklagten gefordert, die Verteidigung dagegen seinen Freispruch. Gegen das Urteil kann noch Berufung vor einer höheren Instanz eingelegt werden.
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